Im Prozess gegen die non-binäre Person Maja T. aus der linken Szene in Deutschland hat das Budapester Stadtgericht an diesem Mittwoch das Urteil verkündet. Maja T. wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das gab der Richter bei der Verlesung des Urteils im Budapester Stadtgericht bekannt. Maja T. aus der linken Szene in Deutschland war wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt.
Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte T. wegen versuchter lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt. T. soll an tätlichen Angriffen von militanten Linken auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Die Anklage verlangte 24 Jahre Gefängnis für T. Der Prozess dauerte knapp ein Jahr. Maja T. kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Prozess gegen deutsche Linksradikale in Ungarn
:Maja T. tritt in den Hungerstreik
Prozess gegen deutsche Linksradikale in Ungarn
2024 wurde eine non-binäre Linksradikale nach Ungarn ausgeliefert. Rechtswidrig, so das Bundesverfassungsgericht. In Isolationshaft sei sie „lebendig begraben“, also greift Maja T. zum äußersten Mittel.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten „Tag der Ehre“ teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. Sie selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. Sie kritisierte die aus ihrer Sicht mangelnde Fairness des Verfahrens. Im Verlauf des Prozesses kamen wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial von Sicherheitskameras in der Nähe der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest.
Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 vom Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.
Deutsche und ungarische Behörden schreiben die Budapester Gewalttaten auf das Konto einer militanten linken Gruppierung, die in den Medien als „Hammerbande“ oder „Antifa-Ost“ bezeichnet wird. Diese soll zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten überfallen, zusammengeschlagen und in vielen Fällen schwer verletzt haben. Sie soll auch die meisten Angreifer in Budapest gestellt haben. Ihr mutmaßlicher Anführer, der später in Thüringen verhaftete Johann G., soll die Budapester Angriffsserie geplant haben.
Derzeit laufen am Oberlandesgericht in Düsseldorf und am Oberlandesgericht in Dresden Prozesse gegen Johann G. und mehrere weitere mutmaßliche Mitglieder der „Hammerbande“. In diesen Verfahren werden sowohl die Budapester Gewalttaten verhandelt als auch die, die in Deutschland verübt wurden.








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