Tagesspiegel Plus
Eine Mitarbeiterin vom Bundesamt für Seeschifffahrt hat sich Vorgaben widersetzt, eine interne Richtlinie geschlechterneutral zu formulieren – und flog raus. Jetzt entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamburg.
Stand: heute, 15:46 Uhr

vor 2 Stunden
1







English (US) ·