Frankreich: Staatsanwaltschaft fordert erneutes Kandidaturverbot für Le Pen

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Im Berufungsprozess gegen Le Pen stehen Plädoyers der Staatsanwaltschaft an. Diese fordert erneut ein Kandidaturverbot. Le Pen könnte 2027 nicht bei den Wahlen antreten.

3. Februar 2026, 15:08 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP,

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 Im März 2025 war Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft und einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden. Nun läuft das Berufungsverfahren.
Im März 2025 war Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft und einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden. Nun läuft das Berufungsverfahren. © Sarah Meyssonnier/​Reuters

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot fordern. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt an die Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.

Mit konkreten Strafmaßforderungen wurde am Abend gerechnet. Das im Sommer erwartete Urteil des Berufungsgerichts entscheidet über die von Le Pen angestrebte vierte Präsidentschaftskandidatur. In dem Berufungsverfahren geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern.

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