Das am Mittwoch in Budapest verhängte Urteil gegen die Deutsche Maja T. sorgt europaweit für Aufsehen. Im Prozess um einen Angriff auf ungarische Rechtsextremisten ist T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren war umstritten, weil T. nicht aus Deutschland nach Ungarn hätte ausgeliefert werden dürfen.
In dem Verfahren wurde T. von drei Strafverteidigern vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin. Der Tagesspiegel sprach mit Richwin, der in Budapest im Gericht war, unmittelbar nach dem Urteil.
„Trotz der hohen Strafe sind acht Jahre eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft“, sagte Richwin. „Die Anklage hatte 24 Jahre gefordert. Dann bot die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin in einer Art Deal 14 Jahre Haft an.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man habe in diesem Verfahren auf Freispruch plädiert, sagte Richwin, und werde voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.
„Das von den Sicherheitsbehörden inszenierte Szenario, Maja T. sei hochgefährlich und müsse über viele Jahre weggesperrt werden, ist nicht so aufgegangen“, sagte Richwin in Anspielung auf die Ketten, in denen T. in den letzten Monaten aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht worden ist. „Das Verfahren hat Ungarn international geschadet, die Öffentlichkeit in ganz Europa war überwiegend kritisch – der ungarischen Justiz ist das sicher nicht entgangen.“
SPD-Politiker, Linke und Grüne hatten eine Überstellung der Angeklagten nach Deutschland gefordert. Dies wurde mit unzumutbaren Haftbedingungen begründet. Zudem sei T. als nicht-binäre Person in einem Land gefährdet, das nur zwei Geschlechter anerkennt. Ein zwischenzeitlicher Hungerstreik der Angeklagten führte vergangenes Jahr zu einer Einlieferung in eine Klinik.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sagte Anwalt Richwin, werde man eine Überstellung beantragen: „Ungarns Justiz hat in Aussicht gestellt, Maja T. nach Deutschland zu überstellen. Das ist innerhalb der EU üblich. Allerdings würde in diesem Fall die verhängte Strafe anders als in vielen Verfahren wohl nicht eins zu eins angerechnet. Denn deutsche Gerichte haben festgestellt, dass die Haftbedingungen in Ungarn deutlich härter sind als in der Bundesrepublik – so war es auch im aktuellen Fall. Damit dürfte, davon gehen wir aus, ein Teil der Strafe nach einer Überstellung in deutsche Haftanstalten gekürzt werden.“
T. soll als Angehörige einer als „Hammerbande“ bezeichneten linksradikalen Gruppe im Februar 2023 in Budapest auf Rechtsextreme eingeschlagen haben. Das Gericht betrachtet sie der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als schuldig. Die Strafe, so das Gericht, könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Fall sorgte auch in Ungarn für enormes Aufsehen. Ministerpräsident Viktor Orban forderte indirekt eine harte Bestrafung. Orban stufte außerdem die „Antifa-Gruppierung“, zu der Maja T. gehören soll, als „Terrororganisation“ ein.

vor 2 Stunden
1







English (US) ·