Sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Kläger folgten am 28. Verhandlungstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts. »Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen«, sagte Zwanziger.
Niersbach, Schmidt, Zwanziger – sie alle mussten zahlen
Bereits im September des Vorjahres war das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Ex-DFB-Boss Wolfgang Niersbach gegen die Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt worden. Der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt hatte sich Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Der 83-Jährige muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
In dem Prozess, der gegen den Deutschen Fußball-Bund fortgeführt wird, ging es im Kern um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa aus dem April 2005. Diese Summe war vom DFB ein Jahr später nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulässig als Betriebsausgabe deklariert worden. Dadurch seien Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen worden. Aufgedeckt hatte die Affäre der SPIEGEL.
Die 6,7 Millionen Euro waren von der Fifa am selben Tag auf ein Konto des mittlerweile verstorbenen Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet worden. Dabei handelte es sich um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
Diese Summe floss nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen Fifa-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam.
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB generell ablehnt, muss der Verband weiter um die erhoffte Steuer-Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der Verband nachträglich an den Fiskus entrichten müssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen worden war.