NRW: Datenschutzbeauftragte warnt zum Schulbeginn vor unbedachter iPad-Nutzung

vor 9 Stunden 1

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, warnt Schulen vor einer uneingeschränkten Nutzung der iCloud-Funktion auf iPads. Hintergrund ist, dass laut Apple-Datenschutzrichtlinie Nutzungs- und Inhaltsdaten aus der iCloud auch in die USA oder weitere Drittländer übermittelt werden können, wo kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gilt.

Zudem verwendet Apple nach eigenen Angaben bestimmte Daten für eigene Zwecke wie die Produktentwicklung – für Schulen ist das laut Gayk rechtlich unzulässig. "Ohne Einschränkungen kann die iCloud derzeit nicht datenschutzgerecht im Schulbereich genutzt werden." Schulen und Schulträger könnten so ihre Verantwortung zum Schutz der Daten ihrer Schüler und Lehrer nicht erfüllen.

Als Alternative empfiehlt Gayk, iPads ohne aktive iCloud-Funktionalitäten einzusetzen. Um dennoch eine Datensicherung zu ermöglichen, sollen Schulen datenschutzfreundlichere Lösungen für Backups nutzen. Dazu zählen insbesondere Clouds, die den Kriterien der Datenschutzkonferenz für souveräne Clouds entsprechen, oder – wo dies praktikabel ist – lokale Backups auf USB-Datenträgern. Allerdings sind vollständige iPad-Backups in der Cloud nur via iCloud möglich, für lokale Backups müssen Macs oder PCs mit Apples hauseigener Software verwendet werden.

Aufwändige Zwischenlösungen wie pseudonyme Apple-Accounts mit zusätzlicher Verschlüsselung seien zwar technisch möglich, aber für den Schulalltag nur schwer handhabbar. Die Datenschutzbeauftragte setzt deshalb auf künftige Anpassungen seitens Apple (etwa durch neue Verträge) und betont, dass Gespräche über eine datenschutzgerechte Backup-Lösung für Schulen laufen. Die Behörde beteilige sich demnach an "konstruktiven Gesprächen mit Apple, um hier auf Dauer eine Lösung zu schaffen", heißt es von der LDI. Gayk sei sich sicher, "dass die Kommunen selbst ein großes Interesse daran haben, ein datenschutzsicheres System zu etablieren".

Bis dahin rät die Aufsichtsbehörde den Schulen und auch der Verwaltung, auf die Nutzung der iCloud zu verzichten und alternative Sicherungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Weitere Regeln zur Nutzung von iPads erläutert Gayk im jüngsten Tätigkeitsbericht.

(mack)

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