Führende Unionspolitiker bleiben auch nach der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch bei ihrer ablehnenden Haltung zu einem Verbotsverfahren. „Ich bin da sehr skeptisch“, sagte der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“.
„Ich glaube nicht, dass man eine AfD einfach wegverbieten kann, sondern man muss sie wegregieren.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der „Bild“-Zeitung (Montag): „Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.“
Ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD und ihre Geschichtserzählung, dass man sich nicht mehr politisch mit ihr auseinandersetzen will, sondern nur noch juristisch“, erklärte Dobrindt. „Und das würde ich der AfD ungern gönnen.“
Die Unionsfraktion will sich nach den Worten ihres designierten Vorsitzenden Jens Spahn (CDU) mit der SPD über einen gemeinsamen Kurs verständigen. „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben“, schrieb er auf der Plattform X.
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Spahn, der am Montag von der Fraktion gewählt werden soll, hatte sich noch vor seiner Nominierung dafür ausgesprochen, mit der AfD im Parlamentsbetrieb so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien auch.
Dies löste eine Kontroverse aus. Er schrieb nun, Union und SPD würden sich im Umgang mit der AfD „eng abstimmen und in allen Fragen gemeinsam vorgehen“.
Auch Faeser vorsichtig
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag bekanntgemacht, dass er die AfD als gesichert rechtsextremistisch betrachtet. Die AfD bereitet juristische Schritte gegen die Einstufung vor. Der Schritt der Verfassungsschützer hatte die seit Jahren geführte Verbotsdiskussion neu angefacht.
Dabei gehen die Konfliktlinien quer durch die Parteien. In der Union etwa hatte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dafür ausgesprochen, dass Bundestag oder Bundesregierung ein Verbotsverfahren einleiten. Allerdings könnte er selbst das auch über den Bundesrat initiieren.
Dobrindt soll mit dem neuen Kabinett am Dienstag vereidigt werden. Seine Vorgängerin, die scheidende Ministerin Nancy Faeser (SPD), hatte zu einer sehr vorsichtigen Prüfung eines Verbotsverfahrens geraten. „Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus“, sagte sie nach der Verfassungsschutz-Einstufung.
Grünen-Chef für Verbotsverfahren
Grünen-Chef Felix Banaszak rief die Union auf, sich gemeinsam auf ein AfD-Verbotsverfahren zu verständigen. „Ich lade CDU und CSU ausdrücklich und aufrichtig ein: Herr Merz, Herr Söder – lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, lassen Sie uns aktiv werden. Nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern weil unsere Demokratie es wert ist. Bevor es zu spät ist“, schrieb er auf X.
Auch der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, plädierte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe dafür.
Eine Partei verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können dies Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat. Im Falle der rechtsextremistischen früheren NPD - heute unter dem Namen Die Heimat - waren zwei Verbotsverfahren gescheitert. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, gegen die Partei vorzugehen.
Druck auf Staatsbedienstete der AfD
Der designierte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach sich dafür aus, AfD-Mitglieder in Staatsdiensten auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. „An dieser Stelle darf es keine Zweifel geben“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag). Daher halte er es „für richtig, sich unter dieser Maxime jeden Einzelfall genau anzuschauen“.
Streichung der Parteienfinanzierung
Dies sieht auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz so. „Gerade mit Blick auf Beamte, die in der Justiz und in Sicherheitsbehörden tätig sind, ist es sehr drängend, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen“, sagte er den Funke-Zeitungen und ähnlich der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag).
Notz sprach sich dafür aus, auch die Finanzierung der Partei durch Staatszuschüsse ins Auge zu fassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der NPD-Entscheidung deutlich gemacht, dass dafür die Hürden geringer sein könnten als für ein komplettes Verbot einer Partei. (dpa)