F.A.Z. EXklusiv: Tänzerinnen-Brunnen soll zurückgegeben werden

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Der Tänzerinnen-Brunnen von Georg Kolbe ist nicht nur eines der Hauptwerke des deutschen Bildhauers (1877 bis 1947), sondern auch eine Attraktion des Georg Kolbe Museums in Berlin, in dessen Garten er steht. Um das Wasserspiel aus drei männlichen Trägerfiguren und einer monumentalen Blüte aus Kalkstein sowie einer nackten Ausdruckstänzerin aus Bronze war im vorigen Jahr ein Streit um die Eigentumsfrage entbrannt. Ursprünglich gehörte das Kunstwerk Heinrich Stahl, dem Direktor der Victoria Versicherung und Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Anfang der Zwanzigerjahre hatte er Kolbe beauftragt, den Brunnen für den Garten seiner Villa in Berlin-Dahlem zu entwerfen.

Im Januar 1941 mussten Jenny und Heinrich Stahl ihr Haus samt Brunnen aufgrund der antisemitischen Verfolgung und Entrechtung veräußern, denn Juden war zu dieser Zeit Grundeigentum nicht mehr erlaubt. Der Verkaufsgewinn stand ihnen ebenfalls nicht zur Verfügung, da sie von der Geheimen Staatspolizei im Sommer 1942 vollständig enteignet wurden. Kurz darauf wurde das Ehepaar ins Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo Heinrich Stahl an den Haftbedingungen starb. Seine Frau Jenny überlebte den Holocaust und konnte 1950 zu ihrem Sohn in die USA auswandern. In den Besitz der Georg-Kolbe-Stiftung gelangte der Tänzerinnen-Brunnen 1978, als er von den Erben des späteren Eigentümers der Villa an den privaten Trägerverein des Georg Kolbe Museums verkauft wurde.

Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht

Seit Mai 2025 fordern die Nachfahren von Jenny und Heinrich Stahl die Rückgabe des Brunnens als Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts. Obwohl Kathleen Reinhardt, die Direktorin des Museums, mit ihrem Team die Herkunft und Geschichte des Werks vorbildlich untersucht hatte, vermied sie es, in dem von ihr verantworteten Dokumentationsraum und dem begleitenden Buch von „NS-Raubkunst“ oder „NS-verfolgungsbedingtem Vermögensentzug“ zu sprechen.

Genau darum handelt es sich jedoch. Über die Frage einer Restitution stritten alsbald Rechtsanwälte, und die Hoffnung auf eine faire und gerechte Lösung rückte in weite Ferne. Doch nun hat sich Reinhardt entschlossen, den Erben die Rückgabe des Tänzerinnen-Brunnens ohne Wenn und Aber anzubieten. Das Anwaltsschreiben liegt der F.A.Z. vor.

Der Museumsdirektorin scheint nichts anderes übrig geblieben zu sein, als jetzt so rasch wie möglich das Problem aus der Welt zu schaffen. Denn bereits in drei Monaten beginnt die Biennale von Venedig, bei der sie als Kuratorin des Deutschen Pavillons die Bundesrepublik Deutschland vertritt. Wäre es vorher nicht zu einer Einigung mit den Nachfahren der NS-Opfer gekommen, hätte der Fall Reinhardts Arbeit überschattet, womöglich sogar belastet. Unabhängig davon, welche Gründe zum Einlenken geführt haben, widerfährt Jenny und Heinrich Stahl nach all ihrem Leid mit dieser Entscheidung nachträglich Gerechtigkeit.

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