Den Großteil der Epstein-Akten hat das US-Justizministerium (DOJ) sechs Wochen später veröffentlicht, als es gesetzlich festgelegt war. Die Verzögerung sollte dem Opferschutz dienen: Eine Armada von 400 Anwälten sei damit befasst gewesen, die gut drei Millionen Schriftstücke, Bilder und Dateien durchzusehen, um all jene Passagen zu schwärzen, die schützenswert sind.
Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Beim Opferschutz hat das DOJ zum zweiten Mal gründlich versagt. Bereits bei der Veröffentlichung der ersten Tranche im Dezember sorgte die Stümperhaftigkeit, mit der die Akten bearbeitet worden waren, für Aufsehen. Viele Schriftstücke waren damals mit der Textmarker-Funktion in Adobe geschwärzt worden – einer Methode, die es erlaubte, den darunterliegenden Text zu markieren, in ein anderes Dokument einzufügen und zu lesen.
Unverpixelte Nacktbilder von Frauen
Daraus hätte das DOJ lernen können. Doch das ist augenscheinlich nicht passiert: Opferanwälte schilderten rund zwei Tage nach der Herausgabe am Freitag, sie hätten zahlreiche Schwärzungsfehler entdeckt. Es geht um Opfer von Epstein und seinem Netzwerk, die bislang nie öffentlich aufgetreten sind – und das auch jetzt nicht wollten. Durch die Veröffentlichung sehen sie sich nun mit Anfragen konfrontiert.
Doch es geht nicht um einige wenige Schnitzer, sondern um tausende Schwärzungsfehler, die rund 100 Betroffene entblößen. Besonders schwer wiegt, dass vorübergehend auch rund 40 Nacktaufnahmen abrufbar gewesen sind, auf denen die Gesichter der Opfer zu erkennen waren.
Dabei handelte es sich teilweise um Bilder junger Frauen, teils wohl noch im Teenageralter. Die Bilder verschwanden erst nach einem Hinweis von Journalisten an das Justizministerium aus dem Netz.
Viele speicherten die Dokumente ab
Hinzu kommt, dass die Schwärzungen nicht konsistent sind. Teilweise sind Namen in einer Dokumentkopie offen, während sie in einer anderen Kopie geschwärzt sind. Das lässt Re-Identifizierung zu: Wer zwei Versionen nebeneinanderlegt, kann rekonstruieren, was in einer Datei verdeckt sein sollte.
Da bereits bei der ersten Veröffentlichung Ende Dezember Dokumente, die anfänglich zugänglich waren, später verschwanden, setzten viele Redaktionen, Anwälte und Privatpersonen dieses Mal darauf, die Dateien abzuspeichern.
Insofern bringt es wenig, wenn das DOJ nun beteuert, man arbeite „around the clock“ daran, Passagen zum Schutz der Opfer nachträglich zu schwärzen. Während also die Opfer preisgegeben werden, kündigte das DOJ an, keine weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit den Epstein-Akten aufnehmen zu wollen.
Der Opferschutz hat offenkundig keine zentrale Rolle gespielt bei der Bearbeitung der Akten. Die Frage ist, mit wessen Schutz die 400 Anwälte stattdessen sechs Wochen lang beschäftigt waren.

vor 18 Stunden
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