Die Brandmauer in Karlsruhe: Soll die AfD Verfassungsrichter benennen dürfen?

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Funktioniert die Brandmauer? Die Antwort hängt davon ab, was man als den Zweck des mit dem Sprachbild bezeichneten Instituts ansieht, einer durch Abgabe gleichgerichteter Versprechen unter den in Bund und Ländern regierenden Parteien getroffenen Absprache, die AfD von allen Mitregierungsmöglichkeiten auszuschließen. Man muss mindestens drei Zwecke auseinanderhalten.

Wer die Brandmauer für gescheitert erklärt, verweist darauf, dass die Umfragewerte der AfD steigen. Der Zweck der gemeinschaftlichen Ausgrenzung der rechten Extremisten wird dann darin gesehen, ihre Partei kleinzuhalten, die Brandmauer in diesem ersten Sinne wird Strategie genannt. Das Problem an der Behauptung des Scheiterns ist, dass die Gegenprobe spekulativ bleibt und niemand weiß, ob die AfD bei Integration ins Regierungsgeschäft nicht noch stärker gewachsen wäre.

Sie müssen weiter draußen bleiben

Man kann zweitens den Erfolg der Brandmauer darin sehen, dass sie hält. Sie erreicht genau den Zweck, den ihre Erbauer angeben. Der AfD bleiben dreizehn Jahre nach ihrer Gründung alle Mitregierungsoptionen in Bund und Ländern verbaut, obwohl sie in einem Landtag sogar die Stellung der stärksten Kraft erlangt hat, aus der im berufspolitischen Sprachspiel gewöhnlich ein Regierungsauftrag abgeleitet wird.

Dem politischen System kommt gesamtgesellschaftlich eine repräsentative Funktion auch in dem Sinne zu, dass Politiker Vorbilder sein sollen und fürs Allgemeine auch in der Gestalt des allgemein Verbindlichen zuständig sind. Wenn einer durch Wahlen legitimiertenPartei jeder Anteil an dieser Selbstdarstellung des Gemeinwesens verweigert wird, strahlt das auf die Gesellschaft aus. Diese Wirkung der Brandmauer kann man drittens ebenfalls als Zweck des Unternehmens betrachten: Die verfassungsunfreundlichen Positionen der AfD sollen auch im Vorfeld der Politik keinen Einfluss bekommen.

 Frauke Brosius-Gersdorf wurde am 18. Januar 2026 im Hessischen Landtag mit dem Georg-August-Zinn-Preis der hessischen SPD geehrt.Verfassungsrichterin der roten Herzen: Frauke Brosius-Gersdorf wurde am 18. Januar 2026 im Hessischen Landtag mit dem Georg-August-Zinn-Preis der hessischen SPD geehrt.Helmut Fricke/dpa

Wie immer man den Effekt bewertet, er ist unbestreitbar: In tonangebenden Kreisen achtet man auf Abstand zur AfD, das gilt nach wie vor auch für die Wirtschaft. Erst recht gilt es für die kulturellen und zumal die akademischen Eliten, also die Leute, die Staat und Gesellschaft den Dienst erweisen, die geistige Situation der Zeit auf Stichworte zu bringen.

Der geltende Proporz ist anachronistisch

Eine Schwierigkeit könnte sich daraus ergeben, sollten sich die Konkurrenten der AfD genötigt sehen, die Brandmauer an einer besonders neuralgischen Stelle der verfassungspolitischen Architektur zu beseitigen: bei der Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Beim Jahresrückblick der Konrad-Adenauer-Stiftung auf die Arbeit des Gerichts sprachen sich die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff und der Bonner Staatsrechtslehrer Christian Hillgruber für die Einbeziehung der derzeit größten Oppositionspartei im Bundestag in die Zuteilung der Richterstellen aus.

Dass die SPD ihre Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht durchbringen konnte, hatte einen Grund darin, dass der Proporz, nach dem die SPD drei von acht Posten in jedem Senat beansprucht, offensichtlich veraltet ist. Lübbe-Wolff votierte für eine Anpassung des informellen Proporzes, Hillgruber sogar für eine Formalisierung durch Vorschlagsrechte bei den Richterwahlen des Bundestags, die aufgrund der Ergebnisse der letzten drei Bundestagswahlen zu ermitteln wären, entsprechend der zwölfjährigen Amtszeit der Richter.

Aber wen könnte die AfD mit Aussicht auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit nominieren? Lübbe-Wolff nannte ihren Freiburger Professorenkollegen Dietrich Murswiek, der politisch rechts von ihr stehe, aber scharfsinnig und über jeden Zweifel erhaben sei. Mit „einem wie ihm“ hätte sie „keine Probleme“. Leider erfüllt Murswiek mit 77 Jahren die gesetzlichen Anforderungen der Wählbarkeit nicht mehr. Woher soll einer wie er kommen?

Besser, es platzt das Mandat als die Karriere

In der Rechtswissenschaft, stellten die beiden Fachvertreter auf dem Berliner Podium übereinstimmend fest, würde ein Nachwuchsmann, der eine Prozessvertretung für die AfD übernähme, seine Karriere ruinieren. Der erste AfD-Mann in Karlsruhe wäre wohl aus der Rechtspraxis zu re­krutieren, über einen Antrag auf Verwirkung der Grundrechte des AfD-Funktionärs Höcke gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes müsste dann vielleicht Ver­fassungs­richter Höcker mitentscheiden.

Der Bonner Konservative Hillgruber führte einen Kerngedanken der liberalen Verfassungstheorie ins Feld, mit amerikanischer Vokabel: Wenn die Verfassung ein „living document“ ist, dann sollten in ihre verbindliche Auslegung die ­Intuitionen aller politischen Kräfte von Gewicht einfließen. Die Argumentation der beiden Rechtsgelehrten war glasklar – und ebenso klar fiel der Widerspruch aus der Politik aus, für die der CDU-Abgeordnete Carsten Müller auf dem Podium saß, der Amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses.

Als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag 2019 abgewählt und dennoch bald Richtermacher? Stephan Brandner im Plenum neben der AfD-Vorsitzenden Alice WeidelAls Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag 2019 abgewählt und dennoch bald Richtermacher? Stephan Brandner im Plenum neben der AfD-Vorsitzenden Alice WeidelAFP

Seine Art von Evidenz widerlegte die Wissenschaftler nicht, beeindruckte sie aber sichtlich, weil praktische Erfahrung nicht durch Theorien zu ersetzen ist. Müller kann sich nicht vorstellen, einen Vertrauensmann der AfD zum Verfassungsrichter zu wählen, wegen seiner täglichen Erlebnisse mit dem Umgang der AfD-Abgeordneten mit der Verfassung. So habe Stephan Brandner, der führende Rechtspolitiker der AfD, jüngst in einer Plenardebatte unter tosendem Beifall die deutsche Justiz als willfährig denunziert.

Amerikanische Verhältnisse drohen

Werfen Demokraten, wie kürzlich ein prominentes Mitglied des Landesverfassungsgerichts von Brandenburg zu bedenken gab, „die eigenen Regeln und Grundsätze über Bord“, wenn sie sich ein Kooperationsverbot gegenüber Mitbewerbern auferlegen, die sie nicht für demokratisch halten? Die Brandmauer ließe sich halten und womöglich sogar besser sichern, würde sie zweckgerecht auf die Regierung beschränkt und würde die AfD nicht länger von Ämtern ausgeschlossen, bei denen Re­gierende und Opposition zum Zuge kommen sollten. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat derzeit nur einen amtierenden Vorsitzenden, weil der AfD gemäß einer Verabredung der Fraktionen zwar das Vorschlagsrecht für den Vorsitz zufiel, aber den übrigen Fraktionen daraus keine Pflicht erwuchs, dem Vorschlag zu folgen.

Müller malte eine deutsche „Parallelentwicklung“ zum Verfassungsmissbrauch Präsident Trumps an die Wand. Die AfD nannte er nur „die sogenannte AfD“. Er bestritt ihren Anspruch, eine Alternative für Deutschland zu bilden oder, verfassungstechnisch gesagt: eine Regierung im Wartestand. Carsten Müller und seine Parteifreunde müssen sich fragen: Wenn die Intuitionen, von denen sich die AfD-Abgeordneten leiten lassen, wirklich keine Macht im Verfassungsleben gewinnen sollen, ist dann nicht ein Verbotsantrag geboten?

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