Berlin: Polizei muss Gewaltvorwürfe gegen Cem Ince vorerst zurücknehmen

vor 16 Stunden 1

Das Video machte im Netz die Runde, zahlreiche linke Bundestagsabgeordnete zeigten sich empört: Ihr Fraktionskollege Cem Ince wird am Rande einer Kundgebung von Polizisten gewaltsam in einen Polizeiwagen gezerrt. Er ist mit einer roten Weste sichtbar als parlamentarischer Beobachter zu erkennen, es ist zu sehen, wie sich Beamte über Ince beugen, dann geht die Tür des Autos zu.

Die Polizei rechtfertigte ihren Zugriff mit einem angeblich vorangegangenen tätlichen Angriff durch Ince, »wobei der Abgeordnete mehrfach in Richtung und gegen den Kopf des Polizeibeamten geschlagen haben soll«, hieß es damals gegenüber dem SPIEGEL. Auch in anderen Medien verbreitete die Berliner Polizei die Sichtweise.

Rechtswidrig vorverurteilt

Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin der Berliner Polizei untersagt, diese Aussage weiterhin zu verbreiten. Ince sei dadurch unzulässig vorverurteilt worden. Der entsprechende Beschluss liegt dem SPIEGEL vor. Er gilt vorläufig, bis in der Hauptsache entschieden wird. Bei Verstößen drohen der Polizei Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.

Das Gericht lehnte die Begründung der Polizei ab, durch den Konjunktiv sei ausreichend kenntlich gemacht, dass es sich bei dem Angriff um einen Verdacht handelt. Stattdessen wurde Ince recht gegeben: Die Schilderungen der Polizei seien »geeignet, sich abträglich auf dessen Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken, weil objektiv der Eindruck erweckt wird, der Antragsteller habe sich selbst rechtswidrig verhalten«. Dem Gebot der Unschuldsvermutung sei damit nicht hinreichend Rechnung getragen worden.

Ince zeigt sich über den Beschluss erleichtert. »Es kann nicht sein, dass man von der Polizei erst geschlagen und dann medial vorverurteilt wird«, sagte er dem SPIEGEL. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei sei unabdingbar: »Die deutliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist wichtig, weil sie aufzeigt, dass Betroffene derartige Grenzüberschreitungen nicht hinnehmen müssen.«

Allerdings: Was wirklich am Rande der Kundgebung Mitte Oktober vergangenen Jahres passiert ist, ist weiter strittig.

Aussage gegen Aussage

Ince bestreitet die Vorwürfe der Polizei. Er habe Beamte vor Ort weder verbal noch körperlich provoziert. Auch habe es sich, anders als von der Polizei behauptet, bei der Kundgebung nicht um eine unangemeldete Versammlung gehalten. Der Abgeordnete hatte bereits im Oktober Anzeige gegen den Polizisten erstattet, der ihn mehrmals ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben soll. Zugleich hatte auch die Polizei Ermittlungen gegen Ince angekündigt.

Über den Ermittlungsstand besitzt Ince nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Sein Anwalt hat noch keine Akteneinsicht erhalten, sagte er dem SPIEGEL. Die Berliner Staatsanwaltschaft erteilt auf Nachfrage keine Auskünfte.

Der Vorfall hatte damals auch eine Debatte über die Funktion von parlamentarischen Beobachtern initiiert. Die Bezeichnung und die Funktion des »parlamentarischen Beobachters« sind nicht im Versammlungsrecht geregelt. Eine Funktion oder ein Status sind demnach nicht damit verbunden. Mandatsträger des Bundestages, die eine öffentliche Versammlung beobachten, nehmen dies im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber der Exekutive wahr. Eine Befugnis, aktiv in das Einsatzgeschehen eingreifen zu dürfen, etwa durch Befragung festgenommener Personen oder Rechtsberatungen, besteht nicht.

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