Abu Dhabis Staatsfonds erringt juristischen Teilsieg gegen Benkos Signa-Gruppe

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Der Staatsfonds Mubadala ist ein Großgläubiger der Signa-Gruppe. Jetzt war er im Verfahren gegen mehrere Konzerntöchter, Privatstiftungen und Gründer René Benko erfolgreich. Benko selbst kommt diesmal davon.

03.02.2026, 16.00 Uhr

René Benko in einem Strafprozess im Dezember

René Benko in einem Strafprozess im Dezember

Foto: Expa / Johann Groder / APA / dpa

Der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi hat sich in einem Schiedsgerichtsverfahren gegen das Umfeld des Signa-Gründers René Benko teilweise durchgesetzt. Kurz vor dem Kollaps von Benkos Immobiliengruppe hatten die Araber noch Kredite in Millionenhöhe gewährt, wohl auch aufgrund der engen Bande zum damaligen Milliardär Benko.

Nach dem Zusammenbruch von dessen Reich mit den vielen mittlerweile zumeist insolventen Tochterfirmen, hat der Fonds insgesamt rund 900 Millionen Euro zurückgefordert. Gegen mehrere Beklagte hat Mubadala nun durch einen Schiedsspruch des internationalen Schiedsgerichts (ICC) in der Schweiz recht bekommen, das Dokument liegt dem SPIEGEL vor.

Ein Großteil des Geldes wurde demnach dem Fonds zugesprochen, das zeigen die Schriftstücke des Gerichts zu den Fällen, die auf den 29. Januar datiert sind. Allerdings muss Mubadala die Millionen nun wiederum wohl erst mühsam einzeln einklagen. Der Schiedsspruch dürfte den Arabern nur auf dem Weg dahin helfen.

Betroffen sind davon etwa die insolvente Signa Holding genauso wie die Laura Privatstiftung und die insolvente Familie Benko Privatstiftung, die beide Benkos Familie zuzurechnen sind. Hinzu kommen mehrere Unterfirmen aus dem Signa-Konglomerat.

Mubadala hatte auch die zentralen Signa-Töchter Prime und Development sowie Benko selbst als Beklagte angegeben, die das Gericht von dem Spruch indes nicht betroffen sieht. Für Benko sieht es sich nicht zuständig.

Unter anderem hatten Benko, Signa Holding und die Laura Privatstiftung Garantien für Darlehen gegeben.

Mubadala hatte geltend gemacht, dass Finanzierungsvereinbarungen nach der Zahlung der Kredite an Signa verletzt worden seien. So hätte der Fonds etwa beim Verkauf von Vermögenswerten informiert werden müssen, was nicht geschehen sei.

 »Strategische Vermögenswerte« verkauft?

Mubadala-Zentrale in Abu Dhabi: »Strategische Vermögenswerte« verkauft?

Foto: Bloomberg / Getty Images

Benko-Stiftungen hatten etwa die Millionenjacht »Roma« verkauft, ebenso Bilder im Wert von Millionen etwa von Pablo Picasso oder Andy Warhol, die Kreditgeber aber über das Geld dafür nicht in Kenntnis gesetzt – und damit auch Darlehen nicht beglichen. Auch, dass Villen am Gardasee von Signa zu einer Benko-Stiftung gewandert waren, prangern Mubadalas Anwälte in einem Dokument für das Schiedsgericht an.

Signa habe »strategische Vermögenswerte« ohne Rücksprache verkauft und die Gelder nicht zur Kredittilgung genutzt, darunter auch einen Anteil am Luxuskaufhaus KaDeWe und am Goldenen Quartier in Wien. Solche Liegenschaften galten den Arabern bei den Kreditverhandlungen im Herbst 2023 noch als Sicherheiten.

Mubadala hatte seine Forderungen, da noch rund 700 Millionen Euro, bei den österreichischen Insolvenzverfahren geltend gemacht, die von den Masseverwaltern indes größtenteils bestritten worden waren. Daraufhin war der Fonds vor das Schiedsgericht gezogen, um einen ‍vollstreckbaren Titel zu erwirken.

Gegen die Familie Benko Privatstiftung könnte Mubadala laut dem Schiedsspruch Hunderte Millionen Euro geltend machen – allerdings ist die Stiftung insolvent. Nicht jedoch die Laura Privatstiftung, die demnach 679 Millionen Euro zahlen müsste, plus aufgelaufene Zinsen. Da mehrere Schuldner für dieselbe Schuld haften, können Forderungen gegenseitig aufgerechnet werden.

Die Beklagten hatten die Ansprüche zurückgewiesen.

Interessant für die Staatsanwälte, die gegen Benko ermitteln: Das Schiedsgericht hält im Urteil fest, dass der Signa-Gründer faktischer Geschäftsführer war. Er selbst hatte eine solche Verantwortung stets zurückgewiesen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht diese Macht schriftlich fixiert.

Mehrere Insolvenzverwalter reagieren erleichtert

Bei Insolvenzverwaltern entstand zuletzt die Sorge, dass die Entscheidung große Auswirkungen auf die laufenden Insolvenzverfahren haben könnte, weil so weniger Geld für andere Gläubiger übrig bliebe. Sorge gab es sogar, dass das Vermögen der insolventen Gesellschaften nicht reichen könnte, um die Ansprüche anzufechten oder zu begleichen. Zudem müsse geklärt werden, ob der Schiedsspruch eine in Österreich bei bestrittenen Forderungen übliche Feststellungsklage ersetzen könne.

Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf will den Spruch nun vorerst prüfen. Das mehr als 600 Seiten umfassende Urteil könne aktuell nicht kommentiert werden.

Bei den Insolvenzverwaltern Signa Prime Selection (SPS) und der Signa Development Selection (SDS) wurde der Schiedsspruch mit Erleichterung aufgenommen. »Es freut mich sehr, dass das Schiedsgericht den Einwendungen der SDS, dass diese nicht Partei des Verfahrens ist und daher das Schiedsgericht unzuständig ist, gefolgt ist«, teilte SDS-Insolvenzverwalterin Andrea Fruhstorfer mit. Womöglich bleibt dadurch für andere Gläubiger am Ende doch noch etwas mehr übrig.

Auch die SPS meldete, ihr gegenüber gebe es durch den Schiedsspruch keinen Zahlungs- oder Feststellungsanspruch. In dieser Gesellschaft wurden unter Benko die Filetstücke der Signa gebündelt, der Hamburger Elbtower, die Alte Akademie in München oder das Chrysler Building in New York. Laut einem Sprecher des SPS-Insolvenzverwalters sei die weitere Abwicklung durch den Schiedsspruch »nicht gefährdet«.

Die Geschäftsbeziehung von Signa zu Mubadala geht auf eine Reise Benkos ‌mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian ‍Kurz im Jahr 2018 zurück. Das Signa-Imperium war Ende 2023 unter der Last steigender Zinsen und ‍Baukosten zusammengebrochen. Es handelt sich um eine der größten Immobilienpleiten der europäischen Wirtschaftsgeschichte.

Benko selbst, der ebenfalls als Unternehmer Insolvenz angemeldet hat, befindet ‍sich seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. In zwei Strafprozessen wurde er wegen Gläubigerschädigung schuldig gesprochen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig.

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