Ende August zog Bielefelds Christopher Lannert im Spiel gegen Dresden eine Notbremse, am vergangenen Wochenende wurde nun Fürths Noah König aus demselben Grund mit Rot vom Platz gestellt. Warum einer der beiden mit nur einem Spiel Sperre davongekommen ist, erklärt der DFB.

Zwei Notbremsen mit unterschiedlichem Strafmaß: Fürths Noah König (li.) und Bielefelds Christopher Lannert (re.). imago images (2)
Gerade einmal 27 Sekunden waren zwischen der SpVgg Greuther Fürth und dem 1. FC Kaiserslautern gespielt, da war das Spiel für Kleeblatt-Verteidiger Noah König schon wieder beendet. Als letzter Mann unmittelbar vor dem Strafraum brachte der 22-Jährige Lauterns Faride Alidou zu Fall, für die Notbremse zeigte ihm Schiedsrichter Richard Hempel folgerichtig die Rote Karte.
Eine ähnliche Szene hatte es Ende August in Bielefeld gegeben, als Arminia Bielefelds Christopher Lannert in ähnlicher Position den Dresdner Stefan Kutschke ausgebremst hatte. Ebenfalls entschied der Schiedsrichter auf Notbremse, ebenfalls gab es Rot.
Der Unterschied in beiden Szenen: Während Lannert damals mit einer Zwei-Spiele-Sperre belegt wurde, entschied das DFB-Sportgericht bei König nun auf eine Sperre von lediglich einer Partie. Warum das Strafmaß entsprechend festgelegt wurde, konkretisierte der DFB auf Nachfrage des kicker.
DFB sieht keinen Vorsatz bei König
"Es gibt seit vielen Jahren eine gefestigte Rechtsprechung der DFB-Rechtsorgane, dass 'Notbremsen', bei denen das Foulspiel fahrlässig (d.h. nicht vorsätzlich) herbeigeführt wurde, stets nur mit einem Spiel sanktioniert werden, auch wenn nachfolgend kein Torerfolg eintritt", schreibt der Verband. Letzteres war beispielsweise bei der 1:2-Niederlage Eintracht Braunschweigs am Samstag der Fall, als Sven Köhler zur Notbremse griff, die Lilien den anschließenden Freistoß dann aber zum Siegtreffer nutzten. Der Spieler der Niedersachsen kam deshalb wie König mit einer Ein-Spiel-Sperre davon - wobei im Anschluss an Königs Foul eben kein Tor gefallen war.
Hierbei kam der Kontrollausschuss des Sportgerichts aber zu dem Schluss, dass König nicht vorsätzlich handelte. Ein nachvollziehbarer Gedankengang, kam Alidou schließlich aus Königs Rücken, als dieser zum Klärungsversuch griff und stattdessen anschließend seinen Gegenspieler traf. Regeltechnisch führt zwar auch ein fahrlässiges Foulspiel zu einem Feldverweis, allerdings sei laut DFB bei einem fahrlässigen Kontakt die "Vorwerfbarkeit" und der "Unwertgehalt" geringer als bei einem zumindest bedingt vorsätzlichen Foulspiel.
"Nach Inaugenscheinnahme der Fernsehaufzeichnung über den Vorfall kann es bei einem Antrag auf eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel der Lizenzligen verbleiben, da der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren davon ausgeht, dass der Kontakt mit dem Gegenspieler durch den Spieler König fahrlässig verursacht wurde", heißt es dazu im Antrag des Kontrollausschusses. "Entsprechend der Rechtsprechung der DFB-Rechtsinstanzen in anderen vergleichbaren Fällen kann es daher bei der Verhängung der Mindestsperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen verbleiben."
Bei Lannert sei das Foulspiel - ein "Stoß in den Rücken des Gegenspielers" - dagegen vorsätzlich geschehen, weshalb das Sportgericht beim für Notbremsen gängigen Strafmaß von zwei Spielen blieb.
kmx, meb