Die EU-Kommission hat angeregt, den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Angesichts des andauernden Krieges und der volatilen Situation in der Ukraine schlage die Behörde eine entsprechende Verlängerung bis März 2027 vor, teilte sie in Brüssel mit. Die Mitgliedstaaten könnten dem Vorschlag bereits bei einem Treffen in der kommenden Woche zustimmen.
Aktuell ist der Status ukrainischer Geflüchteter über die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz geregelt. Sie müssen daher kein Asylverfahren durchlaufen und haben einen vergleichsweise guten Zugang etwa zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Nach aktuellem Stand läuft dieser Status im März nächsten Jahres aus.
In ihrem Vorschlag vom Mittwoch stellt die Kommission auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Des Weiteren sei es »wichtig, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten«, erklärte die Kommission. So sollen künftig etwa Mehrfachregistrierungen für vorübergehenden Schutz in mehreren Ländern vermieden und sichergestellt werden, dass die mit diesem Schutz verbundenen Rechte jeweils nur in einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden.
Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Million Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000.