Gegen den abgesetzten Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu laufen mehrere Verfahren. In einem ist er nun zu einer Haftstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden.
16. Juli 2025, 14:32 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, mmh
Der abgesetzte Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu ist laut Medienberichten wegen Beleidigung und Bedrohung eines Amtsträgers zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht in Istanbul sprach den Oppositionspolitiker zugleich von dem Vorwurf frei, einen Staatsanwalt zur Zielscheibe gemacht zu haben, wie die Nachrichtenagentur DHA und der Staatssender TRT berichteten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Urteils sind Äußerungen des CHP-Politikers, nachdem das Haus eines Vorsitzenden der Jugendorganisation seiner Partei gestürmt wurde. An den Istanbuler Oberstaatsanwalt Akin Gürlek gerichtet hatte İmamoğlu unter anderem gesagt, sein Verstand sei "verrottet".
In der Regel müssen Haftstrafen dieser Länge in der Türkei nicht abgesessen werden. İmamoğlu hatten mehr als sieben Jahre Haft und ein Politikverbot gedroht. Er befindet sich aktuell wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft, gegen ihn läuft eine Reihe von Verfahren.
Verhaftungswelle gegen die Opposition nach İmamoğlus Festnahme
Auf die Festnahme İmamoğlus im März folgte eine Welle von Ermittlungen und Verfahren gegen die Opposition in der Türkei. Dutzende Bürgermeister der größten Oppositionspartei CHP wurden abgesetzt und verhaftet. Oppositionelle sehen dahinter einen Versuch der der türkischen Regierung, sich bei der Lokalwahl 2024 verlorene Posten zurückzuholen. Die Regierung weist jegliche Einflussnahme auf die Justiz zurück.
İmamoğlu gilt als vielversprechender Herausforderer des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bei einer künftigen Präsidentschaftswahl – die nächste reguläre ist für 2028 angesetzt. Der ehemalige Istanbuler Bürgermeister wurde von der CHP bereits als Kandidat aufgestellt. Bereits im Dezember 2022 war İmamoğlu zu einem Politikverbot sowie zu Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Nach wie vor ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig.