Temu, Shein und Co.: Auf Onlinemarktplätzen fehlen oft wichtige Produktinformationen

vor 6 Stunden 1
 Einer der bekanntesten Onlinemarktplätze

Temu-Website auf dem Handy: Einer der bekanntesten Onlinemarktplätze

Foto: Guido Schiefer / IMAGO

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft bestimmten Angeboten auf Onlinemarktplätzen wie Temu, Shein und AliExpress, aber auch Amazon.de oder Kaufland.de mangelnde Transparenz vor. Beim exemplarischen Prüfen von insgesamt 30 Produkt-Angebotsseiten von größtenteils chinesischen Händlern kamen die Verbraucherschützer zu dem Schluss, dass auf keiner dieser 30 Seiten sämtliche Pflichtinformationen vollständig und verständlich zur Verfügung standen. Das bedeutet: Userinnen und User wurden jeweils nicht im vorgeschriebenen Maße darüber aufgeklärt, mit welchen Händlern, Herstellern und Produkten sie es im Einzelfall genau zu tun hatten.

Wie gravierend die Mängel ausfielen, variierte dem VZBV zufolge je nach Plattform und Angebot. Wiederholt hätten bei den analysierten Produkten eigentlich erforderliche Kontaktdaten des Händlers, des Herstellers oder des sogenannten verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der Europäischen Union gefehlt, heißt es.

Ein weiteres typisches Problem waren dem Verband zufolge vorhandene, für Verbraucherinnen und Verbraucher aber kaum verständliche Informationen. So ist der Untersuchungsbericht zu den »Sorgfaltspflichten von Onlinemarktplätzen« zum Beispiel von Adressen mit chinesischen Schriftzeichen und für europäische User schwer entzifferbaren Kontaktdaten bei Wish und Amazon.de die Rede.

In einem Fall wurden gleich drei Adressen genannt

Mindestens verwirrend waren laut dem VZBV auch einige Angebote, in denen sich ein Shop-, aber kein Firmenname fand, oder aber ein Shopname, der wenig Ähnlichkeit zum Firmennamen hatte. So heiße ein Händler mit dem Firmennamen Guangzhou Shequan Garment Accessories Co. Ltd., auf der Plattform Shein Jotty. Der Ebay-Händler Mould King Official dagegen heiße formell »guangdongyuxingkejishiyeyouxiangongsi«.

Eine Händleranschrift war immerhin bei 29 von 30 Produkten auffindbar, so der Verband. In einem Fall, der MediaMarkt betraf, seien allerdings sogar drei Adressen aus Deutschland, Frankreich und Tschechien präsentiert worden, was es erschwerte, den genauen Sitz des Händlers auszumachen.

Eine vollständige Händler-Telefonnummer samt Ländervorwahl wurde dem VZBV zufolge bei 17 von 30 überprüften Artikeln genannt. Komplett fehlte sie den Angaben zufolge bei allen geprüften Artikeln von Shein, Wish und Zalando. E-Mail-Adressen der Händler enthielten 23 Angebote, Mailkontakte der Hersteller lediglich 15. Auch die Anschrift des jeweiligen Herstellers war nur auf zwölf Seiten gelistet.

»Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet«

Für die Käuferinnen und Käufer seien verständliche Angaben wie Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen wichtig, betont der VZBV: »Gibt es Probleme mit einem Produkt, müssen sie die Verantwortlichen kontaktieren können und zuverlässige Rückmeldungen erhalten.« Ein Teil der festgestellten Mängel betraf dem Verband zufolge auch Handelsregisterinformationen, die vorgeschriebenen Sicherheits- und Warnhinweise sowie eindeutige Angaben zur Identifikation der angebotenen Produkte.

»Onlinemarktplätze boomen – aber mit dem Wachstum steigt auch die Zahl unsicherer Produkte. Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet. Immer wieder fehlen Infos über Händler oder Hersteller«, kritisiert Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Die Umsetzung grundlegender Regeln aus dem sogenannten Digital Services Act (DSA) durch die Onlinemarktplätze lasse über ein Jahr nach ihrer Einführung zu wünschen übrig.

Untersucht hatte ihr Verband die 30 Angebote zwischen Ende März und Anfang April auf den Plattformen AliExpress, Amazon, Ebay, Kaufland, MediaMarkt, Otto, Shein, Temu, Wish und Zalando. 21 der Angebote stammten von chinesischen Händlern, neun von Firmen mit Sitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land. Ziel war es herauszufinden, ob die im DSA formulierten Sorgfaltspflichten von den Betreibern eingehalten werden. Pro Marktplatz wurde jeweils ein Angebot aus der Kategorie Kinderspielzeug, Elektronik und Kleidung im Detail untersucht. »Die Auswertung erfolgte anhand eines vorher entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert«, heißt es dazu.

Die relativ kleine Stichprobe macht es grundsätzlich jedoch schwer, pauschale Aussagen dazu zu treffen, wie weitverbreitet bestimmte Missstände bei bestimmten Marktplätzen wirklich sind. Die Bandbreite an Angeboten von Dritthändlern ist dort schließlich oft riesig.

Weniger Auffälligkeiten bei der Händler-Registrierung

Im Zuge seiner Warnung verweist der VZBV noch auf einen Report über Probleme beim Onlineshopping, den er gemeinsam mit Verbraucherschutz-Netzwerk Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) veröffentlicht hat . Zu dem Bericht heißt es, dass der Markt »weiter mit unsicheren Produkten überschwemmt« werde.

»Onlinemarktplätze müssen erstens stärker als bisher dafür sorgen, dass nicht gesetzeskonforme Angebote gar nicht erst verkauft werden«, fordert Ramona Pop. »Zweitens muss sichergestellt sein, dass unsichere Produkte schnellstmöglich entdeckt und entfernt werden. Und drittens müssen die verantwortlichen Akteure zur Rechenschaft gezogen werden. Es wird Zeit, dass die Politik in diesem Bereich wirksam durchgreift.«

Geprüft hat der VZBV übrigens auch die Registrierungsprozesse für Händler bei den Onlinemarktplätzen. Dabei fiel sein Fazit positiver aus. So heißt es dazu im Untersuchungsbericht etwa: »Eine Registrierung mit unvollständigen Angaben war auf allen untersuchten Plattformen nicht möglich und auch die Registrierung mit falschen Angaben und fiktiven Dokumenten führte in keinem der Versuche zum Erfolg.«

Gesamten Artikel lesen