Pläne des Justizministeriums: Urkunden werden digitaler

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Pläne des JustizministeriumsUrkunden werden digitaler

13. Juni 2025, 15:21 Uhr

Urkunden sollen künftig auch digital erstellt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat. Bislang seien Beurkundungen grundsätzlich „papiergebunden“, wie es heißt. Das solle sich ändern. Beurkundungen sollen dann etwa mittels eines Unterschriftenpads oder eines Touchscreens auch elektronisch in Gegenwart der Person oder Personen, die die Beurkundung betrifft, entstehen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Dringlichkeit, die Verfahren zu digitalisieren: „Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist unnötig umständlich“, sagte sie. Nach deutschem Recht ist für viele bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, etwa einen Immobilienkauf- oder Ehevertrag.

Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Die Verwahrung von Urkunden erfolgt dagegen bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Mit der aktuellen Rechtslage komme es häufig zu einem „doppelten Medientransfer“, wie das Justizministerium schreibt. Das heißt: Die elektronisch verfasste Urkunde wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen diese doppelten Prozesse verhindert werden, heißt es.

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