In Österreich ist diese Woche zum zweiten Mal die gesetzlich vorgeschriebene Liste von Spitzenverdienern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF publiziert worden. Der „Transparenzbericht“ nennt 71 Personen, die mehr als 170.000 Euro im Jahr verdienen (einschließlich Zulagen, ohne Nebeneinkünfte). Das sind 13 mehr als 2024. Der ORF erklärte den Anstieg damit, dass die Gehälter „valorisiert“, also an die Inflation angepasst wurden, die Veröffentlichungsgrenze im Gesetz aber gleich bleibt. Die höchsten Bezüge hat demnach der Radiomoderator von Ö3, Robert Kratky, mit rund 472.700 Euro Bruttojahresgehalt. Es folgen der Manager Pius Strobl (451.700 Euro) und Generaldirektor Roland Weißmann (427.500 Euro).
Die rechte Partei FPÖ kritisierte die Bezüge und bezeichnete den ORF als „Privilegienstadl“. Dem trat der Sender entgegen: Die Aufsichtsgremien, eine unabhängige Prüfungskommission und der Rechnungshof hätten dem ORF bescheinigt, nach den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit, Sachlichkeit und Zweckmäßigkeit zu wirtschaften.
In Zukunft muss der ORF auf eingeplante rund 300 Millionen Euro verzichten, weil ein in der vergangenen Woche vom Parlament beschlossenes Gesetz den Beitrag bis 2029 eingefroren hat. Bis dahin war man von einer „Valorisierung“ des Beitrags ausgegangen, also einer Erhöhung. Die ORF-Reform war von der neuen ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition in kürzester Zeit durchs Parlament gebracht worden, um eine Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs zu erfüllen.
Die hatte nichts mit dem Beitrag zu tun, sondern mit der Zusammensetzung der Gremien. Das österreichische Verfassungsgericht hatte 2023 festgestellt, dass die Regierung zu großes Gewicht bei der Bestellung der ORF-Gremien habe. Es setzte zur Behebung des Missstands eine Frist bis zum 31. März 2025. Die frühere ÖVP-Grünen-Regierung konnte sich aber nicht auf eine Reform einigen. Das hat nun die neue, erst Anfang März vereidigte Regierung schnellstens nachgeholt. Sie verzichtete dafür auf strukturelle Umgestaltungen, wie sie etwa SPÖ-Chef Andreas Babler noch im Wahlkampf gefordert hatte, sondern beließ es bei minimalen Anpassungen.
Nach der Novelle entsendet die Bundesregierung künftig sechs (statt neun) Mitglieder in den 35-köpfigen ORF-Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist das maßgebliche Gremium, das den Generaldirektor und – auf dessen Vorschlag – die Chefs der Landesstudios ernennt. Einen größeren Einfluss erhält der Publikumsrat, der nun neun statt bisher sechs Mitglieder in den Stiftungsrat schickt. Der Publikumsrat wird zur Hälfte von gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen von Gewerkschaft bis Kirche beschickt – zur anderen Hälfte allerdings auch durch die Bundesregierung.