„Nicht Common Sense in der Koalition“: Kanzleramtschef Frei beerdigt Renten-Vorstoß von SPD-Ministerin Bas

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Die Rentenpläne der neuen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben in der schwarz-roten Koalition nach Aussagen von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) keine Chance auf Umsetzung. Der Vorschlag sei nicht mit der Union abgestimmt, sagte Frei am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. „Ich finde dazu keine Belegstelle im Koalitionsvertrag. Das ist nicht Common Sense in der Koalition.“ Bas will künftig auch Beamte und Selbstständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.

Bas habe ihre Position deutlich gemacht, aber man dürfe diese Äußerungen nicht überbewerten. Frei übte aber auch inhaltliche Kritik an dem Vorschlag.

„Man kann über alles reden, aber es ist kein tragbares Finanzierungsmodell“, sagte er. Der CDU-Politiker begründete dies damit, dass klar sei, dass „jeder, der einzahlt in die Rente, der kriegt auch was raus“. „Und jemand, der mehr einbezahlt in die Rente, das ist das Äquivalenzprinzip, der kriegt mehr raus.“ Deswegen helfe es nicht, „einfach nur die Basis zu verbreitern“.

Frei wies zur Begründung auf das demografische Problem der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland hin. „Das Grundproblem in unserer Rentenversicherung ist, dass halt nicht mehr wie in den 1960er Jahren sechs Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen, sondern 1,5 Erwerbstätige für einen Rentner.“

Bas`Vorschlag „Beschlusslage der SPD“

Bas argumentiert bei ihrem Vorstoß, durch die breitere Basis würden sich die Einnahmen der Rentenkassen erhöhen. Die Ministerin wies darauf hin, dass bereits im kommenden Jahr die Rentenbeiträge demografiebedingt leicht steigen dürften. Über eine Reform der Rentenversicherung soll nach dem Willen von Union und SPD zunächst in einer Kommission beraten werden. Im Koalitionsvertrag ist aber festgeschrieben, das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren.

Der frühere Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte immer wieder betont, dass eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wegen der im Grundgesetz geschützten Sonderregeln für Staatsdiener kaum umsetzbar sei. 

Unterstützung bekommt Bas derweil aus ihrer Partei. „Ich verstehe die Aufregung um den Vorschlag von Bärbel Bas gar nicht“, sagte der bisherige Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestages, Bernd Rützel, der „Augsburger Allgemeinen“. Das, was die Ministerin vorgeschlagen habe, sei Beschlusslage der SPD und finde sich in deren Programmen.

Wirtschaftsweise unterstützt Bas

„Wir haben uns angesehen, wie es die Österreicher gemacht haben“, sagte der SPD-Sozialexperte mit Blick auf das Nachbarland. Bereits die Ampel-Regierung habe die Selbstständigen in die gesetzliche Rente einbeziehen wollen. „Das Gerechte daran ist, dass alle ihren solidarischen Beitrag leisten“, sagte Rützel. Durch die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten würden die Beitragsbasis verbreitert und zunächst die Beiträge stabilisiert. Aber es gebe auch Herausforderungen, wenn ein neues Modell eingeführt werde. „Die Integration ist kein Pappenstiel, es braucht eine lange Übergangsphase.“

Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hält die Einbeziehung von Beamten ins Rentensystem für „sinnvoll“. Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, löse zwar nicht das grundlegende Problem, dass künftige Renten und Pensionen von künftigen Beitragszahlern und Steuerzahlern bezahlt werden müssten, sagte Schnitzer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es komme also auf das Zahlenverhältnis der jüngeren Generation zur älteren Generation an. „Und das verschlechtert sich.“

Dennoch sei es „sinnvoll“, das Pensionssystem der Beamten zu reformieren und in ein allgemeines Rentensystem für alle zu überführen - „schon um sicherzustellen, dass alle Einschränkungen, die man von gesetzlich Versicherten verlangt beziehungsweise verlangen sollte, auch eins zu eins auf sie übertragen werden“. Konkret nannte Schnitzer etwa die Begrenzung des Anstiegs der Rentenansprüche und die Erhöhung des Renteneintrittsalters.

Der Altersabsicherung von Arbeitnehmern und Beamten besteht aus zwei eigenständigen Systemen. Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Diese wird zunächst einmal durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Da diese aber nicht ausreichen, kommen Milliarden-Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt dazu. 

Beamte, Richter, Berufssoldaten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten dagegen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension, die ganz vom Staat finanziert wird. Der Staat trägt auch die Altersentschädigung von Abgeordneten, da für sie während ihrer Zeit im Parlament keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. (AFP, Reuters, dpa)

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