Mütterrente kommt, niedrigere Stromsteuer vorerst nicht: Das hat der Koalitionsgipfel beschlossen

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Heiße Temperaturen in Berlin, heiße Themen im Bundeskanzleramt: Mehr als fünf Stunden haben die Spitzen der schwarz-roten Koalition am Mittwochabend über zentrale Regierungsprojekte der kommenden Wochen und Monate beraten. Im Mittelpunkt standen dabei die steuerliche Entlastung für private Stromkunden und verschiedene Reformmaßnahmen bei der Rente.

Die Union hatte im Vorfeld vor allem darauf gedrungen, dass nach dem Parteitag der Sozialdemokraten nun auch die SPD-geführten Ministerien möglichst schnell ihre im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesvorhaben einbringen. Intern war zudem erstmals größerer Unmut zu vernehmen, da CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz im zuletzt verabschiedeten Etatentwurf das Wahlversprechen einer Stromsteuersenkung für Privathaushalte aufzugeben bereit war.

1 Niedrigere Stromsteuer nur nach Kassenlage

Es bleibt vorerst bei dem, was das Bundeskabinett vor einer Woche beschlossen hat: Elektrizität wird nur für Industriekunden und die Landwirtschaft günstiger, weil die Haushaltslage nach Ansicht der Parteivorsitzenden nicht mehr hergibt. Einig war sich der Koalitionsausschuss einer Mitteilung zufolge nur darin, dass eine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte und die gesamte Wirtschaft erst „folgen sollen, sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“.

Im Koalitionsvertrag waren die billigeren Kilowatt aus der heimischen Steckdose noch als „Sofortmaßnahme“ angekündigt worden. „Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken“, heißt es dort.

Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Entlastung von bis zu 100 Euro pro Jahr.

Der Koalitionsausschuss zu bereits beschlossenen Entlastungen

Die Koalitionsspitzen rechnen in ihrer am Mittwochabend verschickten Erklärung vor, dass die Summe aus anderen, zum 1. Januar 2026 wirksam werdenden Schritten die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde entlasten werde: „Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Entlastung von bis zu 100 Euro pro Jahr.“ 

2 Viele kleine Schritte werden zur großen Rentenreform verpackt

Im Koalitionsvertrag finden sich mehrere Einzelmaßnahmen zur künftigen Alterssicherung, die in der Erklärung der Koalitionsspitzen als „eine mehrere Bestandteile umfassende große Rentenreform“ bezeichnet wird. Union und SPD verständigten sich am Mittwochabend auf die konkrete Abfolge - alle Teile sollen vom Bundestag zusammen beschlossen werden.

Den ersten Teil – die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau sowie die erweiterte Mütterrente – soll nun am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die CSU, die Letzteres zu einem ihrer zentralen Wahlkampfthemen gemacht hatte, setzte am Abend durch, dass die Mütterrente trotz finanzieller und organisatorischer Bedenken zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt“, heißt es im Beschluss.

Der zweite Teil des Rentenpakets soll laut der Verständigung im Herbst das Kabinett passieren. Neben dem Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält es die sogenannte Frühstartrente mit einer staatlichen Förderung von Kindesbeinen an sowie die sogenannte Aktivrente. Dadurch sollen Rentnerinnen und Rentner bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.

3 Bürgergeldreform im Herbst bleibt unerwähnt

Zu den zentralen Vorhaben der Koalition gehört eine kostensparende Senkung des Bürgergeldsystems, für das im vergangenen Jahr die Rekordsumme von mehr als 40 Milliarden Euro aus Steuermitteln aufgewendet werden musste.

Dafür sollen zum einen neu aus der Ukraine ankommende Kriegsflüchtlinge nicht mehr das Bürgergeld, sondern eine andere Sozialleistung erhalten. Zum anderen wollen Union und SPD unter der Bezeichnung „Neue Grundsicherung“ laut Koalitionsvertrag „Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“.

Um die Sorge der Union zu entkräften, das Arbeits- und Sozialministerium der neuen SPD-Co-Vorsitzenden Bärbel Bas könnte die ihrer Partei möglicherweise unangenehme Reform verschleppen, war erwartet worden, dass sich der Koalitionsausschuss auf einen konkreten Zeitplan dafür verständigen würde. Im Beschlusspapier findet sich dazu aber nicht. Aus Koalitionskreisen hieß es jedoch im Anschluss, man sei sich einig, dass die Reform im Herbst vorgelegt wird.

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