Der Mikroblogging-Dienst X und einige seiner Funktionäre stehen in Frankreich offiziell unter strafrechtlichem Verdacht. Am 9. Juli hat die Pariser Staatsanwaltschaft der Gendarmerie Nationale aufgetragen, wegen zweier möglicher Tatbestände gegen juristische und natürliche Personen zu ermitteln:
- Manipulation der Funktion eines Systems zu automatischer Datenverarbeitung durch eine organisierte Bande
- Betrügerische Ausleitung von Daten aus einem solchen System durch eine organisierte Bande
Im Zentrum steht jener X-Algorithmus, der ausgewählte Postings vielen anderen Nutzern zeigt, andere Äußerungen aber in der Versenkung verschwinden lässt. Den Stein ins Rollen gebracht haben zu Jahresbeginn zwei Anzeigen, die X vorwerfen, sich durch Manipulation des eigenen Algorithmus in die inneren politischen Angelegenheiten Frankreichs eingemischt zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat sich der Tatverdacht inzwischen durch Überprüfungen, Erkenntnisse französischer Forscher sowie Beiträge verschiedener öffentlicher Einrichtungen so weit erhärtet, dass sie den Auftrag zu Ermittlungen an die Gendarmerie erteilt hat.
Diese möchte nun Einsicht in den Algorithmus sowie Echtzeit-Daten nehmen, damit Experten den Vorwürfen auf den Grund gehen können. Doch X kooperiert nicht. In einem Online-Posting stellt das Soziale Netzwerk die Vorwürfe in Abrede, sagt aber gleichzeitig, die genauen Vorwürfe nicht zu kennen.
X reagiert ungehalten
Das Posting spart nicht mit Vorwürfen gegen die Ermittler, von der Verletzung von Strafverfahrensrecht und Datenschutz bis zur Beschränkung freier Rede. Zwei namentlich genannte Experten seien gegenüber X voreingenommen, was X als Ausweis politischer Motivation der Ermittlungen darstellt.
Einen besonderen Nerv hat die Einstufung als organisierte Bande (bande organisée) getroffen. "Diese Beschreibung, die in der Regel für Drogenkartelle und mafiöse Gruppen reserviert ist, ermöglicht der französischen Polizei nach französischem Recht auf erweiterte Ermittlungsbefugnisse zurückzugreifen", darunter das Abhören von Geräten, ärgert sich X. Es gilt die Unschuldsvermutung. X ist eine Tochter des KI-Unternehmens xAI.
(ds)