Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben: Schulleiter soll ihren Namen noch nie gehört haben

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Erst im April 2025 hatte das Land NRW angeordnet, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden muss . Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bezeichnete »das jahrelange Untätigbleiben des Antragsgegners im vorliegenden Fall zwar in der Tat (als) nicht nachvollziehbar«, heißt es in dem nicht anfechtbaren Beschluss. Gründe dafür, warum das Land eine amtsärztliche Untersuchung nicht schon früher angeordnet habe, seien für die Untersuchungsanordnung aber irrelevant.

Insofern sei die Untersuchung gerechtfertigt, entschied der 6. Senat des OVG – sie diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zum Wohle der Allgemeinheit werde so auch sichergestellt, dass dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.

Lehrerin muss zum Amtsarzt

Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie unter psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer weiter krankschreiben, ohne dass das Land eingriff.

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