Ihr Video ging viral – nun will eine 30-Jährige Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

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 NRW-Justiuzminister Benjamin Limbach mit Werbetexterin Yanni Gentsch

Petition Voyeur-Aufnahmen strafbar machen: NRW-Justiuzminister Benjamin Limbach mit Werbetexterin Yanni Gentsch

Foto: Oliver Langel; Duesseldorf; GER / Oliver Langel / IMAGO

Im Februar verfolgt und filmt ein Voyeur auf dem Fahrrad die Kölnerin Yanni Gentsch, 30, beim Joggen, er nimmt dabei ihren Po auf. Die Werbetexterin merkt das und stellt ihn zur Rede. Der Mann löscht die Aufnahmen. Doch als sie ihn anzeigen will, wird ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei.

Das will Gentsch nun ändern und hat eine Petition gestartet: »Voyeur-Aufnahmen strafbar machen« . Mehr als 105.000 Menschen haben schon unterschrieben.

Am Montag übergab die 30-Jährige NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ihre Petition. Er kündigte am Montag einen Vorstoß für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes an. Ziel sei eine bundesweite gesetzliche Regelung zur strafrechtlichen Ahndung von sexuell motivierten Bildaufnahmen.

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»Ich danke Yanni Gentsch sehr, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und damit eine notwendige rechtspolitische Debatte angestoßen hat«, sagte der NRW-Justizminister. »Er legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen.« Heimliche Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs seien für ihn keine Bagatelle.

Die Lösung sieht der Minister, selbst Jurist, im Paragrafen 184 k des Strafgesetzbuches, also dort, wo vor vier Jahren schon das sogenannte Upskirting, das Filmen unter den Rock, strafbar gestellt wurde. Aufnahmen vom bekleideten Intimbereich könnten auch strafbar werden, wenn diese unerlaubt und in sexueller Motivation gemacht wurden. »Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden«, fordert der Minister. »Man wird genau auf das Bildmaterial gucken müssen.«

Im November werden die Justizminister beraten, ob wegen Fällen wie ihrem das Strafgesetzbuch geändert werden sollte. Gentsch würde Rechtsgeschichte schreiben.

Gentsch: »Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos«

Der Vorfall ereignete sich im Februar 2025 im Kölner Grüngürtel. Gentsch bemerkt den Schatten des Radfahrers, der dicht hinter ihr bleibt und dann, was er da treibt. »Er hat auf meinen A.... gefilmt. Ich war fassungslos, aber auch wütend und habe dann auf Autopilot geschaltet«, berichtet Gentsch. Sie stellt den Spanner nicht nur zur Rede und zwingt ihn zum Löschen der Aufnahmen, sie filmt ihn auch dabei. »Für mich war der Punkt erreicht, an dem es genug ist.«

Der Mann wirkt zunächst einsichtig und entschuldigt sich, aber später wirft er ihr vor, selbst Schuld zu sein, da sie die falsche Hose getragen habe. Das Video stellt sie online, ihren Verfolger hat sie zuvor unkenntlich gemacht. Der Clip ging viral  und wurde bis heute auf Instagram mehr als 16,4 Millionen mal geklickt.

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Im Interview mit dem SPIEGEL berichtete Gentsch im Februar: »Der Mann sah wie der typische alte Vorstadt-Mann aus: Steppjacke, E-Bike, Seitenspiegel, zwei Klingeln, Navi, Fahrradtasche.« Obwohl sie sein Gesicht unkenntlich gemacht hatte, hätten sie einige Menschen gefragt, ob sie nicht an die Familie des Mannes denken würde. »Das finde ich absolut unangebracht. Der Mann hat sich dazu entschieden, so etwas zu machen, was daraus wird, muss er selbst abschätzen können.«

Bei der Polizei wird ihr mitgeteilt, dass sie trotz der Beweislage keine Chance hat, den Mann zur Rechenschaft zu ziehen, weil sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war. »Der Straftatbestand sei nur erfüllt, wenn der Mann nackte Haut gefilmt hätte, aber ich war ja angezogen«, sagte Gentsch dem SPIEGEL.

Heute sagt Gentsch: »Mein Fall zeigt: Eine Frau kann einen Übergriff erleben und steht trotzdem am Ende ohne rechtliche Handhabe da.« Das sei für sie unbegreiflich. »Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos, sondern der erste Schritt einer Gewaltspirale«, so die 30-Jährige. »Es geht um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss, damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter.«

Yanni Gentsch joggt derweil weiter in Köln – inzwischen mit Hund. Auf die Frage des SPIEGEL, was sie Frauen in ähnlichen Situationen rät, antwortet Gentsch: »Man sollte sich nur so verhalten, wie es die Situation zulässt, und sich nicht in Gefahr bringen.« Das ganze Interview mit Yanni Gentsch lesen Sie hier.

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