Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Gericht fordert mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in Ungarn

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In Ungarn gibt es bislang kein Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Eheschließung im Ausland anerkennt. Die Justiz will das ändern und setzt der Regierung eine Frist.

Aktualisiert am 4. Juni 2025, 16:13 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa,

 Das Verfassungsgericht in Ungarn will die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland geheiratet haben, stärken.
Demonstranten vor dem ungarischen Parlament: Das Verfassungsgericht in Ungarn will die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland geheiratet haben, stärken. © Bernadett Szabo/​Reuters

Das Verfassungsgericht in Ungarn will eine Erleichterung für gleichgeschlechtliche Paare durchsetzen, die im Ausland eine Eheschließung vollzogen haben. Sie müssen in Ungarn als eingetragene Partnerschaft anerkannt werden, wenn sie im Ausland geheiratet haben, urteilte das Gericht. Es setzte dem Parlament eine Frist bis zum 31. Oktober dieses Jahres, um diese Regelung in einem Gesetz zu verankern. Zuvor hatte ein ungarisch-deutsches gleichgeschlechtliches Paar, das in Deutschland geheiratet hatte, geklagt.

In Ungarn ist eine Heirat gleichgeschlechtlicher Partner nicht zulässig. Im Jahr 2009 wurde jedoch die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft eingeführt. Eine Regierungsverordnung aus dem Jahr 2016 besagt zudem, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Ungarn als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden.

Das Gesetz wurde jedoch nie vom Parlament in Budapest umgesetzt. Dieses Versäumnis sei verfassungswidrig, teilte das Gericht mit. Der Schutz und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen gehöre zur Menschenwürde und zum Recht auf Selbstbestimmung.

Fidesz begrenzt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

Die in Ungarn seit 2010 regierende Partei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orbán will die Rechte nicht heterosexueller Menschen weiter einschränken. Im März hatte das Parlament in einem Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet, das die Grundlage für Verbote der alljährlichen Pride-Parade schuf. Begründet wurde das Pride-Verbot damit, dass die Paraden angeblich negative Auswirkungen auf Kinder haben könnten. 

Das Kinderschutzgesetz, eine seit 2021 geltende Regelung, verbietet Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Informationen über nicht heterosexuelle Menschen. Das Verbot der Paraden sieht unter anderem vor, dass die Polizei eine Gesichtserkennungssoftware einsetzen darf, um Teilnehmende von Pride-Märschen identifizieren und mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro belegen zu können.

Tausende demonstrierten in Budapest gegen das Gesetz. Mindestens 20 EU-Staaten, unter ihnen Deutschland, Frankreich und Spanien, forderten Ungarn auf, seine Gesetze zum Verbot von Veranstaltungen sexueller Minderheiten zu überarbeiten.

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