Weil Malta Staatsbürgerschaften gegen Geld an ausländische Investoren vergab, klagte die EU-Kommission. Vor dem Europäischen Gerichtshof bekam sie nun recht.
Aktualisiert am 29. April 2025, 10:49 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP
Mit sogenannten goldenen Pässen verstößt das EU-Land Malta gegen EU-Recht. Das Land dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit werde sonst zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion.
Die Klage der EU-Kommission gegen den Mittelmeerstaat hatte damit Erfolg. Bisher können ausländische Investoren die maltesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Möglich ist dies unter anderem, indem sie mindestens 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten.
Auf diese Art und Weise werde aber kein Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedsstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern hergestellt, urteilte der EuGH. So könne auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten nicht gewährleistet werden.
Malta hatte das Programm für russische und belarussische Staatsangehörige mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgesetzt. Für andere Staatsangehörige wurde es jedoch weitergeführt.