Bundestag: BSW will bis Mitte Februar auf Neuauszählung der Wahl klagen

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Gang nach Karlsruhe BSW will Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl auf den Weg bringen

Das BSW möchte in den Bundestag, der Wahlprüfungsausschuss lehnt jedoch eine Neuauszählung ab. Vor dem Verfassungsgericht klagte die Partei bislang jedoch nicht. Nun gibt es nach SPIEGEL-Informationen einen Fahrplan dafür.

04.02.2026, 18.38 Uhr

 Angeblich bewusst aus dem Parlament fernhalten

Leerer Plenarsaal des Bundestags: Angeblich bewusst aus dem Parlament fernhalten

Foto: Marc Vorwerk / SULUPRESS.DE / picture alliance

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Noch im vergangenen Herbst konnte es dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nicht schnell genug gehen: Mit einer groß angelegten Social-Media-Kampagne warf die Partei dem Bundestag vor, ihr Gesuch nach Neuauszählung der Bundestagswahl bewusst zu verschleppen . Die »Altparteien«, so der Tenor beim BSW, würden Sahra Wagenknecht und ihre Getreuen angeblich bewusst aus dem Bundestag fernhalten wollen.

Die Partei war hauchdünn an der Fünfprozenthürde gescheitert, eine Neuauszählung, so die Hoffnung, soll fehlende Stimmen zutage bringen. Mitte Dezember dann entschied der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments: Vorwürfe des BSW, bei der Wahl sei nicht korrekt gezählt worden, seien unbegründet. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Also alles vorbei? Nein: Wagenknecht kündigte einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, »so schnell wie möglich«.

Auf der Suche nach Widersprüchen

Diese Ankündigung lässt seit 49 Tagen auf sich warten. Bis zum 19. Februar hat das BSW fristgerecht Zeit, die Richterinnen und Richter in Karlsruhe mit der Auszählungsfrage zu betrauen. Über den ganzen Januar hinweg geschah aber nichts.

Nun steht die Klage bevor.

»Wir werden die Klage voraussichtlich noch vor Ablauf der Frist Mitte Februar einreichen«, sagte BSW-Chefin Amira Mohamed Ali dem SPIEGEL. Am kommenden Montag will sie mit Co-Chef Fabio De Masi sowie Parteigründerin Wagenknecht in Berlin über den Stand der Klage informieren. »Wir haben in den vergangenen Wochen Einsicht in die Akten des Bundestages genommen und auch neue Zeugenaussagen, sowie Widersprüche und falsche Darstellungen in den Aussagen von Bundestagsabgeordneten geklärt«, sagt Mohamed Ali. Das alles werde Eingang in die Klage finden.

Die Akteneinsicht sei es gewesen, so schildert man es in der Führungsriege des BSW, was in den vergangenen Wochen für die Verzögerung bei der Klage gesorgt habe. Zunächst habe der Bundestag die Akten nicht ad hoc bereitgestellt. Der Ausschuss verneint, bis zum 22. Dezember – also vier Tage nach der Bundestagsentscheidung – habe das BSW alle Unterlagen gehabt.

Hat der Wahlprüfungsausschuss unsauber gearbeitet?

Doch die sorgten beim BSW wohl für neue Fragezeichen. »Wir sind aus allen Wolken gefallen«, behauptet BSW-Chef De Masi, »der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt«. Der Blick in die Bundestagsarbeit habe entsprechend dafür gesorgt, dass sich die Ausarbeitung der für das Verfassungsgericht vorgesehenen Klage verzögerte, heißt es aus der Partei. Man will auf Nummer sicher gehen: Möglich, dass sich die Richterinnen und Richter in Karlsruhe der Argumentation des Bundestages anschließen und keine Evidenz für Zählfehler bei der Bundestagswahl sehen. Das BSW möchte daher nachweisen, dass der Wahlprüfungsausschuss unsauber gearbeitet hat – und so das Verfassungsgericht dazu bewegen, genauer hinzusehen.

Konkret störte sich die Partei an den Aussagen von zwei Abgeordneten, die im Wahlprüfungsausschuss sitzen und ihre Entscheidung gegen die BSW-Beschwerde im Parlament begründet hatten:

  • Einmal behauptete Linkenfraktionschef Sören Pellmann, man habe »gut tausend Seiten« Stellungnahme der Landeswahlleiterin aus Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Allerdings liegen dem Bundestag nur sechs Seiten Stellungnahme vor, Pellmann konnte später gegenüber der »Bild«-Zeitung  nicht erklären, wie er auf die tausend Seiten kam.

  • In einem anderen Fall geht es um Aussagen der Grünenabgeordneten Linda Heitmann. Im Bundestag hatte sie geschildert, angebliche Beweise für Zählfehler gründlich geprüft zu haben. Das BSW verlangte von der Abgeordneten dann per Anwaltsschreiben, die konkreten Fälle zu benennen – eine Antwort blieb sie schuldig.

Wie entscheidet Karlsruhe?

Für die Partei gelten beide Beispiele als Belege dafür, dass man im Bundestag, wenn nicht aktiv gegen das BSW, so doch mindestens schlampig gearbeitet habe. »Wir werden vor dem Verfassungsgericht selbstverständlich angreifen, dass der Bundestag seiner Ermittlungspflicht hinsichtlich der statistischen Anomalien nicht nachgekommen ist«, sagt nun De Masi dem SPIEGEL. Es gebe zu den Nachforschungen keine nachvollziehbare Aktenlage, »und auch die Abgeordneten wissen offensichtlich nicht immer, was sie genau ermittelt haben«.

Die Grünenabgeordnete Heitmann hat auf eine Anfrage des SPIEGEL nicht reagiert. In einer Antwort an das BSW verwies ihr Büro auf das Ausschusssekretariat.

Wie genau geprüft wurde und wer recht hat, ist gegenwärtig sowieso zweitrangig: Der Bundestag hat seine Entscheidung gefällt, das BSW hat verloren. Spannend wird nun, wie lange Karlsruhe benötigt, um nach Einreichung der BSW-Klage ein Urteil zu fällen – und ob das Verfassungsgericht der Wagenknecht-Partei recht gibt.

Dann müsste mehr als ein Jahr nach der Wahl tatsächlich noch mal neu ausgezählt werden.

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