Beschluss der Innenminister: Fußfessel bei häuslicher Gewalt

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Beschluss der InnenministerFußfessel bei häuslicher Gewalt

13. Juni 2025, 14:29 Uhr

Beim Schutz von Frauen vor Gewalt sollen künftig elektronische Fußfesseln für die Täter helfen. Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven. Um dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen, beschlossen sie, dass die Kapazitäten der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Hessen ausgeweitet werden sollen. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen Femizide“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen und bedrohen, können dann nach einer gerichtlichen Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Damit kann der Abstand zwischen Täter und Opfer überwacht werden.

Die neue Bundesregierung hatte bereits angekündigt, die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu ermöglichen. In manchen Bundesländern wird die Fußfessel nach spanischem Modell bereits eingesetzt. So wurde sie in Sachsen jüngst bei einem vorbestraften Mann angeordnet, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Landesregierungen hatten den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung, um das Verfahren zu vereinfachen. Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland ein großes Problem. 2023 stieg die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt um 5,6 Prozent auf 180 715. Insgesamt 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten.

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