Die Gebührenkommission KEF hat den Entwurf einer neuen Beitragsempfehlung für 2027 und 2028 vorgelegt. Demnach soll der Rundfunkbeitrag zwischen 2025 und 2028 nur um 14 Cent pro Monat steigen. Ist das für Sie Anlass, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der ausgebliebenen Erhöhung um 58 Cent pro Monat zurückzunehmen?
Nein. Die aktuelle KEF-Empfehlung hat nichts mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht zu tun. Zudem hat sich unsere Einstellung nicht geändert. Wir wollen mit der Klage das Verfahren zur Beitragsfestsetzung stützen. Gleichzeitig sieht es, wenn wir die Berichte der Presse verfolgen, anscheinend auch nicht danach aus, dass die neue KEF-Empfehlung jetzt auch umgesetzt wird.
Seit dem 1. Dezember letzten Jahres gilt der novellierte Medienstaatsvertrag. Was wird sich dadurch bei der ARD ändern?
Das ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Zäsur. Dieser Staatsvertrag hat das Potential, die Medienlandschaft grundlegend zu verändern. Dabei spielt unsere künftige Zusammenarbeit mit privaten Sendern eine wichtige Rolle. Die ARD hat nie gegen den Reformstaatsvertrag geklagt. Es ist die Aufgabe der Politik, den Rahmen zu setzen, der in vielen Punkten für uns große Herausforderungen bedeutet. Als sich die Konturen des Vertrags abzeichneten, haben wir bereits begonnen, einiges umzusetzen, noch bevor der Vertrag in Kraft getreten ist. So laufen gegenwärtig über 40 Prozesse in allen Bereichen, die Veränderungen bedeuten werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird digitaler und arbeitsteiliger.
Sie sprechen von „Herausforderungen“. Was meinen Sie damit?
Die Regelungen zur „Presseähnlichkeit“, die wir kritisch sehen, werden beispielsweise nicht einfach zu realisieren sein. Wir akzeptieren aber, dass es so entschieden worden ist. Es ist auch nicht unproblematisch, innerhalb der ARD mit neun selbständigen Unternehmen und auch noch mit dem ZDF sowie Deutschlandradio, eine Arbeitsteilung zu organisieren. Das sind komplexe Themen, die wir aber bewältigen werden.
Wie eng ist die Abstimmung mit dem ZDF?
Eine engere Zusammenarbeit mit dem ZDF ist für uns nichts Neues. Ein Teil der Berichterstattung von Sport bis zu Morgen- und Mittagsmagazin erfolgt beispielsweise in gemeinsamer Abstimmung und Arbeitsteilung. Zusammenarbeit ist bei uns Praxis. Es existieren bereits zahlreiche Arbeitsgruppen und Standards für gemeinsame Projekte. Sicher gibt es noch mehr Möglichkeiten, Doppelaufwände zu reduzieren. Das werden wir bei der gemeinsamen Umsetzung des Reformstaatsvertrags auch verändern.
Nächstes Jahr dürfte der „Finanzbedarf“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 10,5 Milliarden Euro liegen. Die Gebührenkommission KEF rechnet von 2029 an mit signifikanten wirtschaftlichen Einsparungen. Um welche Größenordnung würde der Bedarf der ARD sinken?
Die KEF hat uns auch in der aktuellen Berechnung einen höheren Bedarf bescheinigt und vor allem sehr deutlich gemacht, dass sie vor 2029 nicht mit relevanten Einsparungen rechnet. Auch der Reformstaatsvertrag selbst setzt ja keinen konkreten Betrag in Euro fest, sondern erst einmal einen systemischen Rahmen, den wir jetzt in der Praxis nutzen. Wir halten das für richtig: Wir wollen keine kurzfristigen Einsparungen durch Programmkürzungen, sondern langfristig in allen Bereichen nachhaltig effektiver arbeiten.
Aber Sie haben doch sicher eine Planung?
Selbstverständlich haben die Anstalten eine solche Planung ihrer mittelfristigen Entwicklung, und dabei sind die im Staatsvertrag vorgegebenen Deadlines für uns verbindlich.
Der Medienstaatsvertrag verlangt Kostensteuerung: Kosten- und Leistungsrechnung und Personalkonzepte.
Nicht alles, was in dem neuen Staatsvertrag steht, ist auch neu. Die hier aufgelisteten Berechnungen sind bei uns selbstverständlich längst gelebte Praxis. Natürlich verfügen alle Anstalten über Personalplanungen, und alle zwei Jahre liefern wir unsere Kostenrechnung für die Bedarfsanmeldung an die KEF. Ganz konkret bedeutet das beispielsweise für den Hessischen Rundfunk, dass wir bis 2032 nur jede fünfte Stelle nachbesetzen. Dennoch werden wir unsere Arbeitsprozesse, entsprechend den Anforderungen an die Kostensteuerung, die der Medienstaatsvertrag vorsieht, überprüfen.
HR-Intendant Florian Hager und F.A.Z.-Herausgeber Carsten Knop im Gespräch über zukunftsgewandten Journalismus auf dem Podium des HR-Sendesaals im November 2024 in Frankfurt.Carlotta SteinkampDie Gebührenkommission sagt auch, dass mehr Streamingangebote die Kosten treiben. Der Medienstaatsvertrag begrenzt die Zahl von Podcasts, Apps und Streamingkanälen nicht. Da ist für Sie alles drin. Wie sehen Ihre Überlegungen aus?
Bei der Nonlinearität existiert keine Begrenzung, und natürlich heißt mehr Nutzung unserer Streamingangebote auch mehr Kosten. Für uns ist mehr Nutzung erst mal etwas Positives. Wir reagieren jedoch nicht mit mehr Kanälen, sondern mit einer Bündelung der Angebote, mit der gemeinsamen Plattformnutzung und versuchen, Doppelentwicklungen zu vermeiden. Damit wollen wir verhindern, dass digitales Wachstum automatisch zu unkontrolliertem Kostenanstieg führt. Für die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur und entsprechende Inhalte haben wir zudem keinen zusätzlichen Bedarf angemeldet und werden das durch Umschichtungen finanzieren. Ein Beispiel dafür ist die Mediathek, aber auch die Audiothek. Für deren Inhalte haben wir keinen Cent mehr bekommen.
Bedeutet eine Reduzierung der Hörfunkkanäle eine Zunahme von Podcasts?
Hier besteht kein Junktim. Aber grundsätzlich sparen wir im linearen Bereich, um mehr nonlineare Inhalte anzubieten. Dabei richten wir uns nach den Interessen und Vorlieben unserer Nutzer.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen mit privaten Veranstaltern zusammenarbeiten, auch bei der Nutzung von Infrastrukturen. Was könnte das sein?
Wir sind in intensiven Gesprächen, sowohl mit einzelnen Medienhäusern als auch mit den Verbänden. Dabei gibt es mehr gemeinsame Themen als widerstrebende Interessen. Wir müssen zu mehr verbindlichen Formen der Zusammenarbeit kommen. Ich wünsche mir, dass auch die Politik endlich erkennt, dass es um ganz Grundsätzliches geht. Private und öffentlich-rechtliche Medien können nur gemeinsam ein Gegengewicht zu den internationalen Plattformen bilden. Die Verlagshäuser, privaten Sender und die öffentlich-rechtlichen Anstalten bieten hochwertigen Journalismus und damit ein Bollwerk für die Verfassung. Warum höre ich aus der Politik, egal welcher Couleur, nicht den Satz: „Wer versucht, dieses System zu beschädigen oder gar abzuschaffen, greift unsere Demokratie an – und das werden wir nicht zulassen“?
Ist ein „gemeinsamer großer Datenraum“ noch Ihr Ziel?
Alle, die bisher schon dabei sind, haben nach wie vor ein großes Interesse an dem Thema. Jetzt muss geklärt werden, wie das Vorhaben finanziert werden soll. Ich halte einen solchen Datenraum für wichtig und auch realistisch.
Die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sagte im Gespräch mit „Bild am Sonntag“, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich nach Effizienz, Neutralität und Ausgewogenheit fragen lassen. Er habe angesichts einer zunehmenden Diskrepanz zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung Grund für „selbstreflektierende Korrektur“.
Steile These zur angeblichen Diskrepanz zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung. Im digitalen Zeitalter trifft das einfach nicht mehr den Punkt. Es gibt so viele veröffentlichte Meinungen. Auch zum Thema Neutralität ließe sich viel sagen, das Wort kommt zum Beispiel in unserem Auftrag gar nicht vor. Dort stehen die Worte Objektivität und Überparteilichkeit, auch das müsste Frau Klöckner als früheres Rundfunkratsmitglied des SWR eigentlich wissen. Unser Job ist es, allen Menschen ein Angebot zu machen. Mit Themen, die sie bewegen, über die sie lachen oder auch weinen können. Mit Geschichten, in denen sie sich wiederfinden. Mit Angeboten, bei denen es um Zuhören und Verstehen geht, nicht darum, zu belehren. Gelingt uns das immer? Nein, aber deswegen hinterfragen und optimieren wir uns permanent. Machen wir dabei Fehler? Ja, und je konkreter die Kritik formuliert ist, desto besser können wir damit umgehen. Wie gehen wir mit Fehlern um? Leider immer noch zu oft nicht gut. Aber raunend zu fordern, „man müsse sich Fragen stellen“, hilft uns wie im Übrigen auch keiner anderen Institution weiter. In diesem Punkt waren Frau Klöckner und ich uns in unserem letzten Austausch in meinen Augen eigentlich auch einig.
Ihre Zeit als ARD-Vorsitzender endet in elf Monaten. Was wollen Sie in dieser Zeit noch erreichen?
Viele gesellschaftliche Institutionen leiden zurzeit unter einem Vertrauensverlust, da eine Zeit des Umbruchs immer auch Unsicherheit erzeugt. Davon ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk betroffen. Zugleich wächst das Misstrauen bei vielen. Dieses Misstrauen scheint sogar eine identitätsstiftende Funktion zu haben, die unsere Demokratie allmählich infrage stellt. Hier müssen die öffentlich-rechtlichen Sender einen Gegenpol bilden. Trotz mancher Skepsis und berechtigter Kritik sind die Öffentlich-Rechtlichen noch ein Vertrauensanker und Tagesbegleiter für Millionen von Menschen. Ich möchte dazu beitragen, dass das Vertrauen wieder wächst, wir ein Angebot schaffen, das niemanden zurücklässt, und die Anstalten einen größeren Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Das erwartet man von uns.

vor 1 Tag
2





English (US) ·