Arbeitslose Bürgergeld-Bezieher sollen enger vom Jobcenter betreut werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Vorlage aus dem Arbeitsministerium, wonach die Leistungsbeziehenden künftig monatlich statt halbjährlich im Jobcenter erscheinen sollen, wenn das für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Neuregelung zielt auf Menschen, die weniger als ein Jahr erwerbslos sind, die Weiterbildungen, Integrations- oder Sprachkurse absolviert haben oder noch jung sind. Sie gilt nicht für Bürgergeld-Beziehende, die krank, wegen Kinderbetreuung, Pflege oder anderen Gründen keine Arbeit aufnehmen können.
Arbeitslose: Einmal im Monat ins Jobcenter
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