Warken kommt Ländern bei Klinikreform entgegen: Landkrankenhäuser sollen mehr Zeit für Anpassung erhalten

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Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist mit weniger Gepäck als früher nach Berlin gereist. Seitdem Karl Lauterbach (SPD) das Bundesgesundheitsministerium nicht mehr führt, müsse man keine eigenen Salz- und Pfeffer-Streuer mehr mitbringen, sagte Laumann erleichtert.

Eine Anspielung auf Lauterbachs Aversion gegen stark gewürztes Essen. Er wolle nicht nachtreten, betonte Laumann ansonsten. Aber der CDU-Politiker verhehlte auch nicht, dass es ihm leichter fällt, die Reform von Deutschlands Krankenhauslandschaft mit der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu verhandeln.

Tatsächlich liefen die Gespräche zwischen Warken und ihren Länderkollegen am Donnerstag ungewöhnlich harmonisch. Man einigte sich bereits eine halbe Stunde früher als ursprünglich geplant darauf, die Krankenhausreform noch einmal zu überarbeiten, die Lauterbach am Ende der Ampel-Zeit gegen teils heftigen Widerstand der Länder durchgedrückt hatte.

Die Reform wird verbessert, aber nicht verwässert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

Im Grundsatz soll es zwar dabei bleiben, dass komplizierte Krankheiten künftig nur noch in spezialisierten Kliniken behandelt werden. Entsprechend sollen Deutschlands Krankenhäuser auch wie von Lauterbach geplant in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt werden.

Die Umsetzung dieser Neuordnung der Kliniklandschaft soll nun aber flexibler gestaltet und zeitlich gestreckt werden. Es gehe darum, die Neuregelungen „endlich alltagstauglich“ zu machen, sagte Warken. „Die Reform wird verbessert, aber nicht verwässert“, versprach die CDU-Politikerin nach den Beratungen.

Im Blick stehen Anpassungen beim Zeitplan, wie Warken sagte. Die Länder benötigten etwas mehr Luft, um die Reform regional umzusetzen. „Zudem brauchen wir mehr Ausnahmemöglichkeiten für Kliniken auf dem Land, die nicht sofort die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen können.“

Suchen bei der Klinikreform den Schulterschluss: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und ihr Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (beide CDU).

© dpa/Katharina Kausche

Auch Kooperationen mehrerer Häuser sollen möglich sein. Wobei die Bundesministerin klarstellte, dass man keine Zusammenschlüsse über große Entfernungen zulassen könne, nur damit Kliniken künftige Qualitätsanforderungen erfüllten. Dies werde nur im Einzelfall möglich sein.

Warken betonte zugleich, es bleibe dabei, dass nicht jede Klinik alles machen solle. „Wir brauchen klare Qualitätsstandards für einzelne Leistungen, und wer die nicht nachweist, kann die zugehörigen Leistungen nicht mehr erbringen.“

Neues Honorarsystem kommt später

Laumann nahm Warkens Ausführungen als Sprachrohr der CDU-Landesgesundheitsminister zufrieden zur Kenntnis. Ohne Änderungen an Lauterbachs Gesetz könne man im ländlichen Raum keine medizinische Versorgung mit zumutbaren Fahrzeiten für die Patienten aufrechterhalten, erklärte er.

Bis Anfang September will Nina Warken nun einen Gesetzentwurf vorlegen, um Lauterbachs Reform zu überarbeiten. Wie genau die Qualitätsstandards dabei verändert werden, blieb offen.

Im Kern regelt die Krankenhausreform das Honorarsystem für die Krankenhäuser neu. Neben den Fallpauschalen für behandelte Patienten sollen sie künftig auch Geld dafür erhalten, dass sie medizinisches Personal und Equipment für die Versorgung von Patienten vorhalten. Doch diese sogenannten Vorhaltepauschalen kriegen sie nur, wenn genügend Fachärzte und Medizingeräte vorhanden und die Fallzahlen hoch sind.

An dem System der Vorhaltepauschalen hält Warken fest. Die Kliniken sollen nun aber erst ab 2028 durch diese Pauschalen 60 Prozent ihrer Einnahmen erhalten. Vereinbart wurde zudem eine zweijährige Probephase für das neue System.

Bund gibt Krankenhäusern Soforthilfen

Daneben gewährt Warken den Kliniken eine Soforthilfe von vier Milliarden Euro, um die stark gestiegenen Kosten in den Jahren 2022 und 2023 auszugleichen – bezahlt aus dem Infrastruktur-Sondervermögen. Viele kurz vor der Insolvenz stehende Häuser dürfte das vorerst retten. Auch deshalb waren die Länder nach den Verhandlungen so zufrieden.

Bei Krankenkassen und Unikliniken sorgt diese neue Harmonie für Skepsis. Sie warnten im Vorfeld vor einer „Verwässerung“ der Reform und zu vielen Ausnahmen bei den Qualitätsstandards. (mit dpa/KNA)

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