Volker Wissing streicht: Ministerium hielt Zeitschrift mit winziger Auflage über Wasser

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Die „Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht“ verliert ihren Bundeszuschuss. Das hat die Bundesregierung auf Anfrage des CDU-Ab­geordneten Martin Plum erklärt. Bislang erhält die vierteljährlich erscheinende Publikation 50.000 Euro aus dem Haushalt des Ministeriums für Digitales und Verkehr (F.A.Z. vom 15. April 2023). Für den Bezug der Zeitschrift müssen staatliche Institutionen trotzdem bezahlen, nur das Ministerium bekommt Freiexemplare.

Ob das Magazin als gedrucktes Produkt noch sinnvoll erscheint, darf bei 241 Abonnenten bezweifelt werden. Gegenüber der F.A.Z. erklärte Plum, dass sich seine erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der üppigen Bundesförderung für die Zeitschrift bestätigt hätten. „Erstaunlich ist, dass das Ministerium über ein Jahr gebraucht hat, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen. Das Ministerium hätte den Bundeszuschuss bereits im Bundeshaushalt 2024 streichen können und müssen.“ Die Bundesregierung müsse künftig genauer darauf achten, dass sie die Vorgaben für staatliche Interventionen in den privatwirtschaftlichen Zeitschriftenmarkt einhalte, meint der CDU-Rechtspolitiker.

Herausgegeben und redaktionell betreut wird die Zeitschrift vom Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität zu Köln; der private Verlag WoltersKluwer übernimmt Produktion, Vermarktung und Vertrieb, ohne einen Druckkostenzuschuss zu erhalten, darf dafür aber die Erlöse aus Abonnements und Anzeigen behalten. Nun heißt es aus dem Ministerium von Volker Wissing: „Ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne von Paragraph 23 Bundeshaushaltsordnung an der Herausgabe der Zeitschrift besteht nicht mehr.“

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