Beim Bundesverfassungsgericht müssen drei Richterposten neu besetzt werden. Ein Personalvorschlag der SPD galt lange als umstritten. Jetzt hat der zuständige Ausschuss im Bundestag allen Nominierungen zugestimmt.
08.07.2025, 03.50 Uhr

Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts vor einer Urteilsverkündung: Am Karlsruher Gericht sind drei Posten neu zu besetzen
Foto: Uli Deck / picture allianceDer Wahlausschuss des Bundestags hat drei von Union und SPD vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten für frei werdende Richterposten am Bundesverfassungsgericht nominiert. Das Gremium stellte am Montagabend den von CDU und CSU unterstützten Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, als Kandidaten auf, wie es aus Parlamentskreisen hieß. Nominiert wurden auch die von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold.
Alle drei bekamen den Angaben zufolge die nötige Zweidrittelmehrheit im aus zwölf Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss des Bundestags. Am Freitag soll im Plenum des Bundestags final über die Vorschläge abgestimmt werden. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Anders als im Wahlausschuss mit seinen zwölf regulären Mitgliedern könnten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD dort neben den Grünen auch Stimmen der Linken brauchen, falls sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein möchte. Die Wahl ist geheim.
»Intensive Diskussion«
Innerhalb der Union gibt es gegen die von der SPD vorgeschlagene Juristin Brosius-Gersdorf Vorbehalte. Zu ihr habe es am Montagnachmittag eine »intensive Diskussion« bei der Sitzung der Unionsfraktion gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Mehrere Abgeordnete hätten Bedenken geäußert. Die Kritik entzündete sich den Angaben zufolge vor allem an der Haltung der Juristin zur Abtreibung. Brosius-Gersdorf hat sich in der Vergangenheit für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts starkgemacht.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte den Angaben zufolge in der Sitzung, mit der SPD sei in der Frage ein Kompromiss vereinbart worden. Demnach sicherten die Sozialdemokraten zu, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden solle. Die Fraktionsführung warb den Angaben zufolge für den Kompromiss mit dem Argument, dass dies »die bessere Alternative« im Vergleich zu einem möglichen Scheitern der Richterwahl als Ganzes sei.