Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest. A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sulaiman A. hatte am 31. Mai 2024 auf dem Marktplatz in der Mannheimer Innenstadt eine Veranstaltung der Bürgerbewegung „Pax Europa“ angegriffen. Für den islamkritischen Verein sollte an jenem Tag der prominente Anti-Islam-Aktivist Michael Stürzenberger auftreten. A. stach mit einem Messer wild um sich und verletzte den Polizisten Rouven Laur so schwer, dass dieser später im Krankenhaus starb.

Sulaiman A. hatte die Tat gestanden. Er zeigte im Verfahren auch Anzeichen von Reue. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten. Im letzten Wort des Angeklagten vor dem Urteil entschuldigte sich A. bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Sulaiman A. soll sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat identifiziert haben
Sulaiman A. soll sich laut Anklage über Jahre radikalisiert und mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifiziert haben. Der 26-jährige A. wurde wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Alle Verfahrensbeteiligten forderten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für ihn. Die Bundesanwaltschaft beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger, darunter auch die Familie Laur, forderten zum Teil zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Bundesanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur Stürzenberger töten wollte, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.
Tat löste Debatte über Abschiebung ausländischer Straftäter aus
Sulaiman A. war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.
Der 26-Jährige war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat lebte er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim, etwa 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.