Studie: Energieinfrastruktur kann Mobilfunkversorgung deutlich verbessern

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Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland könnte durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen von Energieversorgungsunternehmen erheblich beschleunigt, kostengünstiger und umweltfreundlicher gestaltet werden. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie der Beratungsfirma WIK-Consult im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor.

Die Studie zeigt, dass über 40 Prozent der weißen und grauen Flecken – also Gebiete ohne oder mit unzureichender Mobilfunkversorgung – sowie nahezu 50 Prozent der Haushalte in den untersuchten Versorgungsgebieten durch die Errichtung von Funkantennen an Strommasten, Windkraftanlagen oder Liegenschaften der Energieversorger abgedeckt werden könnten.

Die Mitnutzung bestehender Infrastruktur bietet laut der Analyse eine Reihe von Vorteilen: Anstatt neue Standorte zu suchen, aufwändige Genehmigungsverfahren zu durchlaufen und neue Masten zu bauen, könnten Mobilfunkbetreiber direkt auf einen Pool nutzbarer Standorte zurückgreifen. Damit ließen sich Kosten von nahezu 400 Millionen Euro einsparen, wenn allein 50 Prozent der bestehenden Infrastruktur der Energieversorger genutzt würden.

Ein weiterer Vorteil ist die ökologische Nachhaltigkeit: Das Vermeiden neuer Eingriffe in die Natur schützt Ökosysteme. Das ist laut den Forschern auch in Zeiten des "überragenden öffentlichen Interesses" des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen von besonderer Relevanz, da Funklöcher und "unterversorgte Gebiete überproportional häufig in besonders schützenswerten Gebieten liegen".

Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber unterliegen zudem hohen Versorgungsauflagen: Sie müssen angesichts der Verlängerung ihrer Frequenznutzungsrechte etwa eine Flächenversorgung von 99,5 Prozent mit mindestens 50 MBit/s im Download ab 2030 sicherstellen. Dies könnte durch eine Mitnutzung deutlich schneller umgesetzt werden.

Die Potenziale haben die Experten differenziert betrachtet. 833 Standorte von zwei exemplarisch untersuchten großen Energieversorgern befinden sich laut ihrer Stichprobe in unmittelbarer Nähe zu weißen Flecken – also vollständig unversorgten Gebieten – und könnten rund 400 Quadratkilometer abdecken. 113 dieser Standorte sind besonders attraktiv, da sich damit jeweils mehr als ein Quadratkilometer unversorgter Fläche, insgesamt also circa 256,5 Quadratkilometer, ausleuchten ließen.

Bei grauen Flecken, die von maximal zwei Netzbetreibern versorgt werden, besteht ein deutlich größeres Defizit. Hier geht es mit Blick auf 4G oder 5G um 14 Prozent der Fläche Deutschlands, mit weißen Flecken sind es rund 16 Prozent. Im Unterschied zu Gebieten mit Funklöchern könnten Mobilfunkbetreiber beim Ausbau grauer Flecken auch bestehende passive Infrastruktur von Konkurrenten oder Funkturmgesellschaften mitnutzen.

Besonders bei Dachstandorten in städtischen Gebieten erlaubten die Gebäudestatik sowie die verfügbare Fläche oft aber nur die Installation von Antennentechnik eines Betreibers. Zudem müssten Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden.

Alles zusammen könnten laut den Forschern 1008 besonders attraktive Standorte der Energieversorger rund 4596 Quadratkilometer unversorgter und unterversorgter Fläche abdecken, was einem Anteil von 43,1 Prozent in den beiden einbezogenen Regionen entspricht. Die zusätzliche Abdeckung unversorgter und unterversorgter Haushalte läge bei 110.558 (48,7 Prozent), Straßen bei 42,6 Prozent, Bahnstrecken bei 50,5 Prozent und Industrie- und Gewerbegebieten bei 59,8 Prozent.

Die Autoren verweisen auch auf Herausforderungen: Der Markt für Mobilfunkinfrastruktur sei in Deutschland stark eingeengt. So gebe es nur drei Funkturmgesellschaften, von denen zwei eng mit Mobilfunknetzbetreibern verbunden sind (Telekom/Deutsche Funkturm und Vodafone/Vantage Towers). Dies könnte das Interesse an der Nutzung fremder Infrastrukturen mindern.

Letztlich müssten die Mobilfunknetzbetreiber "aus betriebswirtschaftlichen, ökologischen und regulatorischen Gründen ein vitales Interesse haben, auf Bestandsinfrastrukturen zurückzugreifen", ist der Studie zu entnehmen. Sofern sie nicht einmal prüften, "inwieweit vorhandene passive Infrastrukturen zur Erfüllung von Versorgungsauflagen beitragen können, wäre dies allein auf das betriebswirtschaftliche Interesse der am Markt führenden Funkturmgesellschaften zurückzuführen". Die Bundesnetzagentur müsste dann gegebenenfalls prüfen, ob die exemplarisch betrachteten Infrastrukturen und Liegenschaften verwendbar gewesen seien.

Die Verfasser raten zu einem aktiven Austausch zwischen Energieversorgern und Mobilfunkbetreibern in Form eines Runden Tisches. Eine unabhängige, koordinierende Stelle wie die umstrittene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) könnte als Vermittler agieren. Über eine solche Instanz ließen sich die passiven Infrastrukturen der Stromlieferanten mit den Suchkreisen der Mobilfunker abgleichen. Dabei bliebe die Datensouveränität beider Parteien gewährleistet.

(vbr)

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