Meta, X und LinkedIn wehren sich gegen Steuerforderungen Italiens

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Die US-Tech-Konzerne Meta, X und LinkedIn haben Einspruch gegen eine Mehrwertsteuerforderung Italiens eingelegt, die einen Präzedenzfall für die Steuerpolitik in der gesamten Europäischen Union (EU) schaffen könnte. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters exklusiv und beruft sich dabei auf vier mit der Angelegenheit vertraute Quellen.

Es ist das erste Mal, schreibt Reuters, dass Italien keine Vergleichsvereinbarung erzielt hat, nachdem es Steuerforderungen gegen Tech-Unternehmen erhoben hat. Deshalb wurde ein vollwertiges Steuergerichtsverfahren eingeleitet. Die italienischen Steuerbehörden argumentieren demnach, dass kostenlose Nutzerregistrierungen bei den Plattformen X, LinkedIn und Meta als steuerpflichtige Transaktionen angesehen werden sollten, da sie die Bereitstellung eines Mitgliedskontos im Tausch für die persönlichen Daten der Nutzer erfolge. Nach Ansicht mehrerer von Reuters befragter Experten könnte der italienische Ansatz auch Unternehmen über die Tech-Konzerne hinaus treffen – von Fluggesellschaften über Supermärkte bis hin zu Verlagen. Zahlreiche Unternehmen knüpfen den Zugang zu kostenlosen Diensten auf ihren Websites an die Zustimmung zu Cookies, die Nutzerdaten sammeln. Zudem könnte die Erhebung einer solchen Mehrwertsteuer auf die gesamte EU ausgeweitet werden.

Im konkreten Streitfall geht es um Steuerforderungen von mehr als einer Milliarde Euro. Von Meta, der Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, fordert Italien 887,6 Millionen Euro, von Elon Musks sozialem Netzwerk X 12,5 Millionen Euro und von Microsofts LinkedIn rund 140 Millionen Euro. Die drei Unternehmen haben vor wenigen Tagen ihre Einsprüche bei einem erstinstanzlichen Steuergericht in Italien eingereicht, so Reuters, aber wohl nach der Frist für die Beantwortung des Steuerbescheids vom März.

Gegenüber Reuters erklärte Meta, man habe "in vollem Umfang mit den Behörden bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen nach EU- und lokalem Recht" zusammengearbeitet. Das Unternehmen "lehne die Idee, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plattformen für Nutzer der Mehrwertsteuer unterliegen sollte, entschieden ab".

Ein vollständiges Verfahren in dieser Angelegenheit würde laut Reuters drei Instanzen umfassen und dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Ob es dazu kommt, sei allerdings ungewiss.

In einem nächsten Schritt bereite sich die Regierung in Rom darauf vor, ein Gutachten bei der EU-Kommission einzuholen, so die Reuters-Quellen. Dafür werde die italienische Steuerbehörde spezifische Fragen vorbereiten, die das italienische Wirtschaftsministerium dann an den Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission senden wird. Dieser tagt zweimal im Jahr. Italien plane, die Fragen für die für Anfang November anstehende Sitzung einzureichen.

Der Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Seine Bewertung ist für die Kommission nicht bindend. Ein negatives Urteil aber könnte Italien dazu veranlassen, das Verfahren einzustellen und die strafrechtlichen Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft gegen die Tech-Konzerne fallen zu lassen, so Reuters mit Verweis auf die Quellen.

Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch den von der US-Regierung Donald Trump gegen die EU angestrengten Handelskonflikt. Ab dem 1. August sollen für Waren aus der EU Zölle in Höhe von 30 Prozent gelten. Trump sind besonders die Pläne der EU für eine Steuer auf große Digitalkonzerne ein Dorn im Auge. Kurz nach seiner Zolldrohung gab es Meldungen, wonach die EU-Kommission bei der Digitalabgabe einen Rückzieher machen könnte, um die Zollverhandlungen mit den USA zu erleichtern. Auch dem Nachbarland Kanada drohte Trump mit Zöllen als Vergeltung für die dort erwogene Digitalsteuer, die vor Kurzem aber gekippt wurde.

(akn)

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