Schutz des Verfassungsgerichts vor Extremisten: Ampel und Union im Bundestag einig – AfD dagegen

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In ungewohnter Eintracht hat der Bundestag erstmals über einen gemeinsamen Vorschlag von Ampel-Fraktionen und Union zum Schutz der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts beraten. Notwendig sei die geplante Reform, da sichtbar werde, „dass die Parteien an den politischen Rändern stärker werden“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU).

In Polen und Ungarn habe sich gezeigt, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.

Man handele hier vorausschauend, sagte der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. Er betonte: „Wir Demokraten sind nicht doof.“ Die Vorschläge für eine bessere Absicherung des Gerichts seien „ein guter Anfang“, sagte Clara Bünger von der Gruppe Die Linke.

AfD hält die Pläne von Ampel und Union für überflüssig

Die AfD stellte sich gegen das Vorhaben. Ihr Abgeordneter Fabian Jacobi zweifelte die Notwendigkeiten an, die bewährten Regeln, die Struktur und Arbeitsweise des Karlsruher Gerichts betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Er sagte, es seien derzeit „keine Bestrebungen, diese zu ändern“, erkennbar.

Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestages und im Bundesrat erforderlich. Da dies auch für die nun angestrebte Reform gilt, war die Ampel-Koalition gezwungen, die oppositionelle Union dafür ins Boot zu holen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte die konstruktiven Verhandlungen zwischen Ampel und CDU/CSU zu dem Projekt. Er sagte: „Das war Parlamentarismus in seiner besten Form.“ Und: „Hier hat man einander zugehört.“

Was genau geplant ist

SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in jedem Fall nicht gefährdet ist, soll im Grundgesetz dann außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte. (dpa

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