Schlesinger gegen RBB: Die Endabrechnung folgt noch

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Die Entscheidung des Landgerichts Berlin im Streit zwischen der fristlos gekündigten Ex-Intendantin Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um „Ruhegeld“ und Schadenersatz markiert einen interessanten Zwischenstand.

Das ominöse Ruhegeld – eine öffentlich-rechtliche Abfindungsperversion, die es nicht nur beim RBB und nicht nur für Schlesinger gibt – steht der einstigen Senderchefin zu, zunächst nur für einen Monat; denn für einen Monat, den Januar 2023, hatte sie exemplarisch rund 18.300 Euro eingeklagt.

Die fließen ihr, sollte sie oder der RBB nicht in Berufung gehen, nun zu. Will sie den Obolus für die Zeit seit ihrer Kündigung bis an ihr Lebensende kassieren, muss sie abermals klagen.

Kommt das Beste zum Schluss?

Auf der anderen Seite, so stellt das Gericht fest und beschert dem RBB damit den ersten juristischen Erfolg im Streit mit dem einstigen Spitzenpersonal seit langem, ist Schlesinger zu Schadenersatz verpflichtet. Da sind zunächst 24.000 Euro für unsauber abgerechnete Reisekosten. Doch das sind nur Peanuts. Prinzipiell, meint das Gericht in dem „Grund-“, also Zwischenurteil, stehe dem RBB Schadenersatz für das unter Schlesinger florierende (von ihr allerdings nicht erfundene) Bonus-System und für Zulagen zu, die gezahlt wurden, weil der RBB zeitweise den Vorsitz in der ARD führte. An beidem bereicherte sich die Spitzenetage im RBB, für beides fordert der Sender nun Schadenersatz, einmal 1,7 Millionen und einmal 88.000 Euro.

Das aus der Sicht des RBB womöglich Beste aber kommt zum Schluss: Den Streit um das unter Schlesinger geplante „Digitale Medienhaus“, das sich zum Millionengrab in dreistelliger Höhe entwickelte, hat das Gericht in einem neuen Verfahren abgetrennt. Hier geht es, wie der Verwaltungsratsvorsitzende des RBB, Wolfgang Krüger, der Katholischen Nachrichtenagentur sagte, um Forderungen von „insgesamt 13,6 Millionen Euro“.

Wollte man ein Zwischenfazit ziehen, könnte man von einem vorläufigen Unentschieden zwischen Schlesinger und dem RBB sprechen, mit in der nächsten Etappe guten Aussichten für den Sender, dem eine Abrechnung mit Schlesingers katastrophaler Amtsführung und eine erkleckliche Schadenersatzzahlung ins Haus stünde. Auf der anderen Seite sähe es für Schlesinger nicht schlecht aus, wollte sie ihr Ruhegeld open end einklagen; was für einen Monat gilt, dürfte – so grotesk einem das als Rundfunkbeitragszahler auch erscheint – sommers wie winters gelten, die Ruhegeldempfänger, die dem RBB schon mit insgesamt 2,6 Millionen Euro pro Jahr auf der Tasche liegen, können davon ein fröhlich Lied singen.

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