Rotes Kreuz fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Übungen an Schulen

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Regelmäßige Wiederbelebungsübungen können Leben retten

Regelmäßige Wiederbelebungsübungen können Leben retten

Foto: Bernd Thissen / dpa

Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Hermann Gröhe, spricht sich dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig Wiederbelebungsmaßnahmen üben. Es würde »enorm helfen«, wenn einmal pro Schuljahr zwei Stunden lang die Wiederbelebung trainiert werde, sagte Gröhe laut der Nachrichtenagentur dpa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister kritisierte, dass viele Menschen nicht wüssten, was sie bei einem Herzstillstand tun können. Dabei könnten Umstehende mit einer Herzdruckmassage leicht helfen. Viele trauten sich jedoch nicht – aus Angst, dabei etwa eine Rippe zu brechen.

Für eine Wiederbelebung gibt es drei einfache Regeln: prüfen, rufen und drücken.

  1. Bricht eine Person bewusstlos zusammen, prüft man erstens durch Schütteln an den Schultern, ob sie noch reagiert, und beobachtet, ob sie atmet. Wenn die betroffene Person bewusstlos ist und Sie keine Atemgeräusche hören und Brustkorbbewegungen sehen können, liegt ein Kreislaufstillstand vor.

  2. Als Zweites ruft man den Rettungsdienst über die Telefonnummer 112.

  3. Bis zum Eintreffen des Notarztes muss drittens sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden. Dazu wird auf den Brustkorb des Patienten idealerweise mit einer Geschwindigkeit von 100 Mal pro Minute etwa fünf Zentimeter tief gedrückt. Damit sollte man nicht aufhören, bis Hilfe eintrifft.

Weitere Infos zum Thema finden Sie unter anderem auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz .

Der Vorschlag ist nicht neu. Bereits 2014 empfahl die Kultusministerkonferenz den Ländern, zwei Schulstunden pro Jahr für Erste-Hilfe-Übungen einzuplanen. In Nordrhein-Westfalen ist Wiederbelebung ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtender Unterrichtsinhalt. Dafür sollen rund 2100 Schulen mit je zehn Übungspuppen ausgestattet werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen mit dem lebensrettenden Schema »Prüfen – Rufen – Drücken« vertraut gemacht werden.

In einigen anderen Bundesländern gehört Wiederbelebung bereits zum Unterrichtsstoff:

Verteidigungsfähigkeit nicht ausschließlich militärisch verstehen

Beim Ausbau der Verteidigungsfähigkeit in Deutschland forderte Gröhe zudem einen Ansatz über das Militärische hinaus. Man dürfe Verteidigungsfähigkeit nicht ausschließlich militärisch verstehen, sagte er. Mittel aus dem Sondervermögen sollten aus seiner Sicht auch in den Bevölkerungsschutz fließen, etwa in ein Netz krisenfester Krankenhäuser.

Gröhe verwies außerdem auf Pläne für sogenannte mobile Betreuungsmodule. Diese seien wie eine bewegliche Kleinstadt gedacht, die im Krisenfall bis zu 5000 Menschen versorgen und unterbringen könne. Geplant seien zehn solcher Einrichtungen gewesen, »eineinhalb gebe es«, kritisierte Gröhe. Eine Einheit koste 35 Millionen Euro, insgesamt wären es 350 Millionen Euro. Gemessen an den hohen Beträgen, die für die militärische Verteidigung ausgegeben werden, sei das nicht viel Geld, sagte Gröhe.

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