Ratgeber: Was mit der elektronischen Patientenakte möglich ist

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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das Herzstück der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden. Dabei hat die Politik sich nicht für Opt-in sondern für Opt-out entschieden. Das heißt, dass Versicherte in Zukunft – ab 2025 – automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten, sofern sie sich nicht wehren. Allerdings müssen die Krankenkassen ihren Versicherten bereits seit 2021 kostenlos eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Damit ist es möglich, Dokumente mit Ärzten zu teilen.

Die ePA verspricht, alle relevanten medizinischen Informationen wie Befunde, Diagnosen und Impfungen zentral zu speichern, was die Koordination zwischen verschiedenen Ärzten erleichtert. Sie sollen so schneller und einfacher Zugriff auf wichtige Informationen erhalten, was die Behandlung effizienter und sicherer machen soll. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium auch eine Aufklärungskampagne gestartet – mit neun mehr oder weniger redundanten Gründen.

Grundlegend sollen die geplante Medikationsliste und der elektronische Medikationsplan ab 2025 bei der Arzneimitteltherapiesicherheit unterstützen. Außerdem gibt es weniger Papierdokumente und Doppeluntersuchungen. Patienten behalten die Kontrolle darüber, welche Ärzte Zugriff auf ihre Daten erhalten. Ärzte können künftig bewusst von der ePA ausgeschlossen werden, ohne es zu bemerken. Wir haben die aktuell wichtigsten Funktionen der ePA zusammengefasst.

Hinweis: Die elektronische Patientenakte befindet sich im Aufbau. Daher wird dieser Ratgeber laufend erweitert und den aktuellen Informationen entsprechend angepasst. Nicht bei allen Krankenkassen funktioniert beispielsweise die Anmeldung bei der ePA gleich, die erstmalige Anwendung, beziehungsweise die Authentifizierung, in der Regel schon. 2025 wird es ebenfalls Änderungen geben. Sobald die ePA 3.0 ab Januar ausgerollt wird, erweitert heise online die FAQ entsprechend.

Was benötige ich, um die elektronische Patientenakte zu nutzen?

Um die elektronisch Patientenakte zu nutzen, benötigen Sie entweder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises samt sechsstelliger PIN oder die Gesundheitskarte samt PIN. Auch mit dem Reisepass ist eine Anmeldung möglich. Darüber hinaus benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone samt App ihrer Krankenkasse. In der Regel funktioniert die App ab Android-Version 8.1 oder iOS 15, das hängt aber von der Software Ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Patientenakten von Personen unter 16 Jahren müssen von deren Erziehungsberechtigten verwaltet werden.

Wichtig ist, die richtige App der Krankenkasse herunterzuladen, die sich sich in den App-Stores und über die Website der jeweiligen Krankenkasse finden lässt. Fast alle Krankenkassen bieten die elektronische Patientenakte als eigene App an, die Techniker Krankenkasse hat die Patientenakte in ihre allgemeine Service-App integriert. Nachdem dem Download müssen sie sich eine Gesundheits-ID erstellen. Dazu können Sie auswählen, ob Sie den Prozess mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der Versichertenkarte samt PIN durchlaufen wollen. Die jeweilige Karte müssen Sie dazu an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones halten. Die GesundheitsID muss in der Regel nach sechs Monaten erneuert werden.

Kann ich E-Rezepte darin speichern oder benötigt man weiterhin die E-Rezept-App der Gematik?

Bei einigen großen Krankenkassen lassen sich über die ePA E-Rezepte abrufen, beispielsweise bei der AOK, der Barmer oder bei der Techniker. Für E-Rezepte ist die Nutzung der E-Rezept-App der Gematik vorgesehen. Es kann jedoch in Zukunft Schnittstellen geben, die Integration oder Austausch ermöglichen.

Wie lade ich Daten in die ePA?

Sobald Sie in Ihrer Patientenakte eingeloggt sind, können Sie beispielsweise über ein "+"-Symbol ein Foto aus einer Galerie oder ein PDF-Dokument hochladen, oder ein Foto schießen und hinzufügen. Das kann je nach Krankenkasse variieren. Die Dateigröße darf 25 MB nicht überschreiten.

Welche Daten werden von mir erfasst?

In der ePA können verschiedenste Gesundheitsdaten erfasst werden, darunter Diagnosen, Befunde und weitere medizinische Informationen. Welche konkreten Daten erfasst werden, hängt auch davon ab, welche Informationen die behandelnden Ärzte eintragen und was der Patient zulässt. Dazu informieren die Krankenkassen. Darüber hinaus können Versicherte selbst Daten hochladen und sie ihren Ärzten zur Verfügung stellen.

Welche Vertraulichkeitsstufen kann ich bei der ePA einstellen?

Sie können zwischen "Normal", "Vertraulich" und "Streng Vertraulich" auswählen. Sie können die Vertraulichkeitsstufe auch nachträglich oder zwischenzeitlich ändern. Sie können Ärzten beispielsweise Zugriff auf Dokumente der verschiedenen Kategorien geben oder für einzelne Dokumente Berechtigungen erteilen.

Erhält der Arzt automatisch die Erlaubnis zum Speichern von Daten in der ePA?

Derzeit benötigt der Arzt eine Erlaubnis, um Daten in der ePA zu speichern. Perspektivisch sollen die Daten aber automatisch aus den Praxisverwaltungssystemen in die ePA und künftig auch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gelangen, wo Pharmaunternehmen und Forscher – je nach Zweck – Zugang zu einem Teil der Daten aus der ePA erhalten. Speziell, wenn es sich um besonders sensible Daten handelt, muss der Arzt aber immer nachfragen. Bereits jetzt werden viele Daten ohne Zustimmung der Patienten an Dritte weitergegeben. Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden beispielsweise pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist.

Darüber hinaus bestehen Meldepflichten, etwa beim Krebsregister – einem von mehr als 400 medizinischen Registern. In Zukunft sollen möglichst viele Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gehen und perspektivisch auch in einem Europäischen Gesundheitsdatenraum auf Anfrage zur Verfügung stehen.

Kann ich sehen, wer auf die ePA zugegriffen hat?

Ja, die Zugriffe auf die ePA werden protokolliert und können in der ePA eingesehen werden.

Kann ich gezielt Daten für die Ärzte oder die Forschung freigeben?

Bisher noch nicht. Ab Mitte 2025 sollen Patienten die Möglichkeit haben, den Zugriff auf ihre Daten gezielt zu steuern. Aktuell können Nutzer bereits festlegen, welche Ärzte oder Einrichtungen Zugriff auf welche Informationen haben. In Zukunft können Patienten auch entscheiden, ob sie ihre Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen möchten.

Fahrplan des Bundesgesundheitsministeriums für die elektronische Patientenakte (2024 bis 2026).

(Bild: ePA)

Kann jemand anders die ePA für mich verwalten?

Versicherte können bei den Ombudsstellen ihrer Krankenkassen einen Vertreter auswählen, diesem dort aber auch wieder die Rechte entziehen. Bei Personen unter 16 Jahren ist es ohnehin so, dass diese ihre ePA nicht selbst verwalten können. Das müssen die Erziehungsberechtigten übernehmen.

Kann ich die elektronische Patientenakte auch in der Desktop-Version nutzen?

Das hängt stark von Ihrer Krankenkasse ab. Bei der AOK funktioniert das beispielsweise als App für Windows und macOS. Anschließend muss ein Benutzer angelegt werden. Dazu ist ein an das Gerät gebundenes Passwort und das Erstellen eines Sicherheitsschlüssels erforderlich, wozu Versicherte durch das willkürliche Tippen verschiedener Tasten aufgefordert werden. Anschließend ist die Anmeldung auf dem Gerät möglich. Um an die ePA zu gelangen, müssen der Name der Versicherung sowie die Krankenversichertennummer eingetragen werden. Sofern man die ePA-App bereits auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät nutzt, kann ein QR-Code gescannt werden. Außerdem erhält man einen Aktivierungslink per E-Mail, um die Freischaltung des weiteren Geräts zu bestätigen. Zum Abgleich dient ein sechsstelliger Freigabe-Code, der auch auf dem bereits angemeldeten Gerät erscheint.

Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne Smartphone nutzen?

Falls Sie Ihre elektronische Patientenakte ohne Smartphone nutzen wollen, benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Bei manchen Krankenkassen funktioniert auch die Desktop-Version nur mit Kartenlesegerät. Ansonsten können Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse melden, allerdings können Sie Ihre ePA dann nicht ohne Weiteres selbst verwalten. Der Funktionsumfang ist allerdings limitiert und bei einem Teil der Krankenkassen funktioniert die Desktop-App nicht.

Was mache ich, wenn ich mich in meiner ePA nicht anmelden kann?

Meistens hilft es, abzuwarten. Die neue Version der elektronischen Patientenakte soll laut Bundesgesundheitsministerium stabiler laufen. Wenn Sie sich über Störungen der Telematikinfrastruktur informieren möchten, können Sie das über den WhatsApp-Kanal der Gematik machen.

Dort wird angezeigt, ob die ePA Ihrer Versicherung gestört ist – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten. Beispielsweise ist dann zu lesen: "Im Zuge von angekündigten Wartungsarbeiten bei der BITMARCK Technik GmbH kommt es aktuell zu unerwarteten Einschränkungen bei der Nutzung [...] der elektronischen Patientenakte (ePA). Betroffen sind Versicherte mehrerer Krankenkassen [Namen der verschiedenen Krankenkassen wurden entfernt]")

Falls Sie unabhängig von Störungen der Telematikinfrastruktur und zugehörigen Komponenten Probleme mit Ihrer ePA haben, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung melden.

Spart mir die ePA den Gang zu verschiedenen Ärzten?

Die ePA ersetzt nicht den Arztbesuch, aber sie kann dazu beitragen, dass Informationen schneller übermittelt werden, was eventuell einige unnötige Besuche oder Untersuchungen vermeiden kann. Zudem müssen Versicherte bisher noch alle drei Monate zum Arzt, um ihre Gesundheitskarte einlesen zu lassen. Das soll sich in Zukunft ändern.

Welche Vorteile soll die elektronische Patientenakte bieten?

Alle relevanten medizinischen Informationen wie Befunde, Diagnosen und Impfungen können zentral gespeichert werden, was die Koordination zwischen verschiedenen Ärzten erleichtern kann. Ärzte sollen schneller und einfacher auf wichtige Informationen zugreifen können, was die Behandlung effizienter und sicherer macht. Dazu sollen beispielsweise die für 2025 geplante Medikationsliste und der elektronische Medikationsplan helfen. Patienten haben dabei überwiegend die Kontrolle darüber, welche Ärzte Zugriff auf ihre Daten haben. Ärzte sollen sogar ausgeschlossen werden können und bewusst keinen Zugriff auf die ePA erhalten können, ohne es mitzubekommen.

(mack)

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