Prüfung von Absprachen : Jobcenter können bald Bürgergeld-Empfänger zu monatlichen Gesprächen einbestellen

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Bürgergeld-Empfänger sollen von den Jobcentern künftig monatlich zu einem persönlichen Gespräch einbestellt werden können. Damit sollen die Behörden prüfen können, ob sich die Leistungsempfänger an Absprachen halten, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag unter Berufung auf eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für die Ampelfraktionen. Die Verschärfung solle Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Insbesondere bei arbeitslosen Leistungsberechtigten solle die Überprüfung von Absprachen „monatlich in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“, heiße es in dem Entwurf. Die monatlichen Termine seien etwa für arbeitslose Jugendliche im Bürgergeld sowie für die Bezieher vorgesehen, die drohen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen.

In Frage kämen insbesondere Arbeitslose in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs, um Personen mit hohem Verbleibrisiko möglichst schnell zu identifizieren. Ebenso seien die Gespräche für Absolventen etwa von Integrations- oder Berufssprachkursen sinnvoll.

„Darüber hinaus erscheint eine monatliche Gesprächsdichte bei Jugendlichen oder Personen mit komplexeren Problemlagen denkbar“, schreibe das Arbeitsministerium in der Vorlage. Mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem kontinuierlichen Gesprächskontakt zu stehen, sei von zentraler Bedeutung. (AFP)

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