„Herrenmensch im Skoda“, ein „dreiviertel gefüllter Boxsack“ mit „Blitzkriegfrisur“. So nannte Jan Böhmermann den stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, Ende März in seinem „ZDF Magazin Royale“.
Jetzt reichten die Gewerkschaft und Ostermann Programmbeschwerde ein. In dem 34-seitigen Schreiben der Kanzlei Höcker, das der F.A.Z. vorliegt, werfen sie Böhmermann Verstöße gegen den Grundsatz der „wahrheitsgemäßen Berichterstattung“ und „das Gebot zur Achtung der Menschenwürde“ vor.
„Wer ist hier das Sicherheitsrisiko?“
Es geht um die Sendung „Wer ist hier das Sicherheitsrisiko?“ vom 28. März über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP). Der Satiriker spekulierte, ob Bundespolizisten absichtlich Fehler bei der Überprüfung von Einreisedokumenten gemacht haben könnten, um das Programm zu sabotieren.
Wörtlich: „Entweder die Bundespolizei ist inkompetent, (…) sie kriegt nichts auf die Kette und reißt bei Bild.de und Welt TV trotzdem ordentlich die Fresse auf (...). Und die zweite mögliche Erklärung wäre: Teile meiner Bundespolizei missbrauchen die Bundespolizei, um Politik zu machen (...). Weil sie das BAP aus irgendwelchen Gründen scheiße finden, machen sie absichtlich Fehler, um das eigentlich sichere Bundesaufnahmeprogramm zu sabotieren.“
Hier fühlt sich Manuel Ostermann angesprochen – er gibt häufiger Interviews, auch für Bild.de und Welt TV. Schon vorher wurde in der Sendung ein Selfie-Video gezeigt, in dem er das BAP kritisiert: Ostermann sitzt in seinem Auto, Böhmermann kommentierte das mit „Herrenmensch im Skoda“.
„Die Sendung verstößt in mehrfacher Hinsicht und in eklatanter Art und Weise gegen Programmgrundsätze und die Programmrichtlinien des ZDF“, heißt es in der Beschwerde. „Die journalistischen Grundanforderungen der Sachlichkeit, Wahrheit, Trennung von Meinung und Nachricht sowie journalistische Grundpflichten im Vorfeld zur Sendung wurden dabei mehrfach und eklatant verletzt.“
Was ist von Satire gedeckt?
So entspreche es nicht den Tatsachen, dass die Bundespolizei absichtlich Fehler gemacht habe. Außerdem seien wichtige Informationen über die Kompetenzverteilung von Polizei und Auswärtigem Amt weggelassen worden. Zudem habe Böhmermann den Polizeigewerkschafter „persönlich herabgewürdigt und in einer Weise verspottet, die über jede satirische Zuspitzung hinausgeht“.
Die Kanzlei fordert eine Richtigstellung, das Entfernen der Sendung aus der Mediathek und eine „strukturelle Überprüfung redaktioneller Prozesse zur Einhaltung der Programmgrundsätze und Programmrichtlinien in der Redaktion der ZDF Magazin Royale“.