Zuvor hatte bereits der Rechtsausschuss im EU-Parlament dafür gestimmt, dass die Immunität Bystrons aufgehoben werden soll. Bereits als Bundestagsabgeordneter hatte Bystron seine Immunität verloren, durch die Wahl ins Europaparlament im Juni vergangenen Jahres erlangte er sie aber zurück.
Durchsuchungen im Bundestag
Im Mai vergangenen Jahres waren Bystrons Büro im Bundestag und andere Objekte durchsucht worden. Es ging dabei um den Verdacht, dass er Zehntausende Euro Bestechungsgeld aus dem Umfeld der prorussischen Propagandaplattform »Voice of Europe« erhalten hat. Nach Einschätzung tschechischer Behörden soll hinter der Plattform Wiktor Medwedtschuk stehen, ein Oligarch ukrainischer Herkunft, der als enger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt.
Wie die SPIEGEL-Recherchen zeigten, ist die Liste der aktuellen Vorwürfe jedoch noch wesentlich länger. Bystron soll unter anderem mindestens 97.400 Euro seiner Mitarbeiterpauschale, die er als Abgeordneter erhielt, zu Unrecht ausgegeben haben. Er habe damit nämlich nicht jemanden bezahlt, der ihm bei der parlamentarischen Arbeit half, wie es das Abgeordnetengesetz vorschreibt – sondern seinen Anwalt, den er für sein Bundestagsbüro angestellt hatte.
Allein dieser Vorwurf könnte für den AfD-Abgeordneten noch teuer werden. Sollte er überführt werden, müsste er nicht nur das ausgegebene Geld zurückerstatten, sondern auch noch ein Ordnungsgeld zahlen. Dies könnte die Hälfte von Bystrons Gehalt als Abgeordneter des Bundestags ausmachen. Der AfD-Politiker sprach in der Vergangenheit davon, dass es sich bei den Vorwürfen um eine »künstliche Kampagne ohne rechtliche Substanz« gehandelt habe, »mit dem Ziel, die Opposition zu diskreditieren«.
Belege für seine Behauptungen legte er damals nicht vor. Gegen Bystron wird auch noch ermittelt, weil er nationalsozialistische Symbole verbreitet haben soll.