„Nur, wenn man sich hundertprozentig sicher ist“: Buschmann warnt vor Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens

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Bundesjustizminister Marco Buschmann warnt vor Gefahren eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD. „Als Justizminister will ich natürlich frei gewählten Abgeordneten nicht erklären, was sie für richtig und für falsch zu halten haben, aber als Abgeordneter habe ich eine klare Meinung dazu“, sagte der FDP-Politiker im ARD-„Morgenmagazin“. Man müsse die AfD politisch klein machen.

„Denn stellen Sie sich vor, dieses Verbotsverfahren würde scheitern“, führte Buschmann aus. „Dann würden die Populisten quasi wie mit einem Persilschein durch die Gegend marschieren und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedem unter die Nase halten – quasi als ob sie reingewaschen wären.“

Auch die rechtliche Dimension muss nach Ansicht des Justizministers beachtet werden: „Parteiverbotsverfahren sind sehr streng geregelt und es besteht die Gefahr, dass dieses Verfahren eben scheitern kann“, sagte Buschmann. „Deshalb meine ich, solche Verfahren darf man nur einleiten, wenn man sich hundertprozentig sicher ist.“

Auslöser der erneuten Debatte ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ihr Ziel ist, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. (dpa)

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