»Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun«, sagte Merz weiter. »Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.«
Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Der Kanzler betonte, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mithilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, »werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen«.
Geklagt hatten drei Somalier
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Kurz nach der Gerichtsentscheidung verkündete der Innenminister am Montag, an den Zurückweisungen festzuhalten. Die Äußerungen des Kanzlers stärken Dobrindt nun zusätzlich den Rücken.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.