Gesundheitsministerin Nina Warken will in erheblichem Umfang Besserverdiener mehr für die Krankenkassen zahlen lassen. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze soll neben der normalen Erhöhung um 300 Euro zusätzlich steigen. Das steht im Referentenentwurf des Sparpakets, er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin rechnet das Gesundheitsministerium vor, wie kommendes Jahr insgesamt 19,7 Milliarden Euro im Gesundheitssystem gekürzt werden.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll 2,4 Milliarden Euro bringen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen jeweils die Hälfte davon übernehmen. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5812,50 Euro. Sie steigt jährlich so, wie die Einkommen statistisch insgesamt steigen. Wer mehr verdient, muss für das darüber liegende Gehalt keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Diesen Deckel möchte Warken nun anheben.
Der Zusatzbeitrag lag zuletzt durchschnittlich bei 3,1 Prozent. Das Netto von Besserverdienern würden somit durchschnittlich um 26,55 Euro pro Monat zusätzlich belastet. Die Arbeitgeber müssen noch mal die gleiche Summe zahlen. „So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es in Warkens Gesetzesbegründung.
Außerdem plant die Gesundheitsministerin Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen etwa bei rezeptpflichtigen Medikamenten und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett.










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