Frankreich: Anklage fordert hartes Urteil für Marine Le Pen – aber mit Ausweg

vor 8 Stunden 1

Überraschung im Pariser Justizpalast: Im Berufungsprozess um veruntreute Millionen aus dem Europaparlament gegen Marine Le Pen und ihre rechtsextreme Partei Rassemblement National hat die Anklage harte Strafen gefordert. Vier Jahre Haft, drei auf Bewährung, eines im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. 100 000 Euro Geldstrafe. Sowie fünf Jahre Unwählbarkeit.

Zentral ist dabei nicht so sehr die Haftstrafe, so verwunderlich das anmutet. Auch die Geldstrafe kümmert Le Pen nicht sonderlich. Zentral ist in diesem Verfahren allein der allfällige Verlust des passiven Wahlrechts und die sofortige Wirkung davon. Für Le Pen selbst, wohl auch für Frankreich. Nun, die Staatsanwaltschaft rät dem Gericht, die Unwählbarkeit nicht mit der Klausel „exécution provisoire“ zu versehen.

Übersetzt heißt das:  Folgt das Gericht dem Strafantrag der Anklage, dann wird Le Pen zwar verurteilt, ihre Strafe würde aber suspendiert, wenn sie auch nach diesem Urteil erneut Berufung einlegen würde, diesmal beim Kassationhof. Die Frage ist nun, ob das Verfahren danach am Kassationhof rechtzeitig fertig würde. Wenn ja und Le Pen verurteilt würde, wäre sie disqualifiziert für die Präsidentenwahl 2027. Wenn nein, könnte sie teilnehmen. In der Regel dauert die Veranstaltung eines solchen Prozesses eine Weile, und es ist nicht viel Zeit. Es wäre ihre vierte Teilnahme. Und wenn man den Umfragen glaubt, stünden ihre Wahlchancen so gut wie nie.

Die Le Pens sollen jahrelang systematisch Geld abgezweigt haben

Das Urteil wird erst für den Sommer erwartet, so lange braucht das Gericht nach den Plädoyers der Verteidigung für seine Beratungen. Es ist ja auch ein Urteil mit beträchtlicher politischer Tragweite.

Am Tag ihrer Anklage sitzt Le Pen wieder ganz vorne links, blättert fahrig in Akten, sie wirkt unbeteiligt. Die französischen Zeitungen schreiben, aus ihrer Entourage sei zu hören, sie mache sich keine Illusionen mehr, sie gebe sich gar einer gewissen Resignation hin.

Sechs Stunden lang reden die Staatsanwälte. Sie definieren dabei noch mal alle wichtigen Konzepte. Etwa, was sie unter Veruntreuung verstehen und warum der Vorwurf auch hier zutrifft: Die Le Pens haben demnach von 2004 bis 2016, während der Legislaturperioden also, systematisch Geld abgezweigt, das für die Mitarbeiter ihrer Europaabgeordneten und für deren Dienst an der europäischen Sache vorgesehen war – und nur dafür. Diese fiktiven Assistenten arbeiteten stattdessen für die Nationalpartei in Paris.

Die Ankläger nennen sie „Chefin der Veruntreuung“

Die Anklage spricht von einem organisierten „System“, weil es durchdacht, auf Dauer angelegt und von der Parteispitze zentral gesteuert gewesen sei. Mit dem Geld aus Brüssel wurde auch der Butler von Jean-Marie Le Pen bezahlt, der Bodyguard beider Le Pens, also Vater und Tochter, die persönliche Sekretärin und Freundin von Marine Le Pen, und ein Lohn für Schwester Yann Maréchal Le Pen.

Jeden einzelnen dieser Fälle rollen die Staatsanwälte noch einmal auf, im Detail. Dann, nach viereinhalb Stunden, ist endlich Marine Le Pen dran. Die Schilderung ihres Falls dauert natürlich am längsten, alle Fäden laufen bei ihr zusammen. Die Ankläger nennen sie „Chefin der Veruntreuung“, die Verantwortliche des Systems. „Ein System ist keine Metapher“, sagt einer der Staatsanwälte. Damit ist der Ton gegeben, die Rampe zum Strafmaß gebaut.

Alles Werben scheint nichts gebracht zu haben, wenigstens nicht bei der Anklage. Für den Berufungsprozess hatte sich Le Pen für eine sanftere Verteidigungslinie entschieden, und die schien in den ersten Tagen des Verfahrens gut zu funktionieren: Die Stimmung im Gericht war friedvoll, harmonisch. Richter und Angeklagte hörten einander respektvoll zu. Le Pen räumte sogar ein, dass die Partei vielleicht tatsächlich etwas falsch gemacht haben könnte, aber wenn es so wäre, dann sei das ohne Absicht geschehen.

Es war ein nur halbes Geständnis, aber es sollte das Gericht etwas besänftigen. Mit den Medien redete Le Pen nie.

Eine schmale Hoffnung bleibt ihr noch

Das war im Prozess in erster Instanz ganz anders. Da griff Le Pen die Justiz ständig an, im Gerichtssaal und vor den Medien. Sie sprach von einer angeblichen „Tyrannei der Richter“, von einer „Schande der Justiz“, einer „Verschwörung gegen die Demokratie“: Man wolle das Volk daran hindern, sie zur Präsidentin zu wählen. Dabei sei sie ganz und gar unschuldig. Nur Stunden nach dem Urteil im ersten Prozess ließ sie sich in die Abendnachrichten auf TF1 einladen, dem größten Fernsehsender im Land, und trug ihre Klage mit Rage in die Wohnzimmer der Franzosen.

Groß war die Wirkung nicht. Der Aufruf zu einer Großdemonstration in Paris verhallte beinahe ungehört, es kamen nur etwa tausend Leute. Umfragen zeigten, dass eine deutliche Mehrheit der Franzosen fanden, die Justiz habe nur ihre Arbeit verrichtet, wie sie das früher in Prozessen gegen andere aktenfällige Politiker mit ähnlich guten politischen Aussichten ebenfalls getan hatte. Aufgebracht waren einzig ihre Sympathisanten und auch von diesen nicht alle. In ihrem Wahlvolk können sich nämlich immer mehr Leute vorstellen, dass die Partei der Le Pens 2027 mit einem Nicht-Le-Pen antritt, zum ersten Mal in der langen Geschichte der Dynastie – und zwar mit Jordan Bardella, dem erst 30-jährigen Präsidenten der Partei, Ziehsohn von Marine Le Pen. In den Umfragen steht er noch besser da als seine Mentorin.

Für Le Pen wäre es eine bittere Schmach, wenn sie ausgerechnet in ihrem besten Moment vom Nachfolger überholt würde. Vom Plan B, von jenem jungen Mann, der bestenfalls ihr Premierminister werden soll. Auch darum wählte sie für das Berufungsverfahren eine neue, sanftere Linie. In der Hoffnung, dass es vielleicht doch noch reicht für eine Teilnahme an der Präsidentenwahl. Und diese schmale Hoffnung bleibt ihr.

Gesamten Artikel lesen