Flucht und Migration: Asylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen

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Flucht und MigrationAsylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen

18. September 2025, 13:34 Uhr

Lesezeit: 3 Min.

Beamte der Bundespolizei am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke.
Beamte der Bundespolizei am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die Bundesregierung möchte, dass Flüchtlinge die Gefahren umfassend belegen, die ihnen daheim drohen. Das hält der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags für rechtswidrig.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Migration war ein Topthema im letzten Wahlkampf, viele Versprechungen haben es daher in den Koalitionsvertrag geschafft. Darunter ist die Zusage, die Verfahren sollten nun aber wirklich beschleunigt werden. An dieser Stelle im Vertrag findet sich ein Satz, der sich nach prozessrechtlichem Kleinklein anhört. Er kann aber den Unterschied zwischen Freiheit und Verfolgung bedeuten. Und manchmal zwischen Leben und Tod.

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