Elektronische Patientenakte und mehr: Ohne Interoperabilität wird das nichts

vor 15 Stunden 2

Ab Januar 2025 sollen alle Ärzte – sowohl in Krankenhäusern als auch in der Praxis – in der Lage sein, die elektronische Patientenakte zu befüllen. Dafür ist es wichtig, dass die Software auch "ePA-ready" ist. Für die "neue ePA", die ePA 3.0, seien "Interoperabilität und die Verbindlichkeit des Interoperabilitätsprozesses" wichtige Bausteine. Das erklärte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Gesundheitsministerium, auf dem 9. Deutschen Interoperabilitätstag in einer Fragerunde. Sonst könne die ePA in Deutschland nicht funktionieren.

Die Verbreitung der ePA habe laut Ozegowski bisher darunter gelitten, dass Ärzte sie bisher nicht befüllen konnten oder wollten. Genau das soll sich ab Januar ändern. Es werde bestimmt Punkte geben, "bei denen es zu Schmerzen kommt, wo noch Fehler auftreten", aber es gebe "einen klaren Prozess", wie damit umzugehen sei, zeigte sich Ozegowski zuversichtlich.

Um die Verbindlichkeit der IT-Systeme zu stärken, gebe es inzwischen einen "ganzen Katalog an verschiedenen Instrumenten" – dazu gehören beispielsweise mehr Befugnisse der Gematik als Gesundheitsagentur des Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das bei der Gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) soll dabei die Interoperabilität der Anwendungen sicherstellen.

Dazu angekündigte Gesetze hatte Ozegwoski auf dem vergangenen Deutschen Interoperabilitätstag vorgestellt – darin enthalten ist auch die Möglichkeit von Software-Firmen, sich gegenseitig zu verklagen, sofern sich diese nicht an die Vorgaben der Gematik halten. Eine Klagewelle sei bisher ausgeblieben. Ebenso antwortete Ozegowski auf die Frage der Geschäftsführerin des Bundesverbands Gesundheits-IT, Melanie Wendling, ob Regulierung Innovation hemme, dass "Standards ja eigentlich überhaupt erst die Basis für Innovation" seien, etwa um Lock-in-Effekte vorzubeugen.

Zudem kam die Frage auf, wie die Menschen erreicht werden, die zwar eine ePA wollen, es aber nicht schaffen, sich für die ePA zu registrieren, und ob die Aufklärungskampagne des Gesundheitsministers für "neun Gründe zur elektronischen Patientenakte" reiche. Seit dem Start 2021 haben sich bisher 1,5 Millionen Leute eine ePA angelegt. Da das dem BMG zu wenig ist, kommt sie jetzt automatisch für alle.

Laut Ozegowski gebe es eine große Masse in der Bevölkerung, die sagt: "Ich möchte, dass meine medizinische Versorgung funktioniert, aber ich möchte mich nicht aktiv selber damit auseinandersetzen müssen." Dieser Teil wolle keinen Registrierungsprozess durchlaufen und selbst Berechtigungen vergeben. Auch diesem Bedürfnis wolle das BMG mit der ePA 3.0 nachkommen. Zudem rechne sie damit, dass es mehr aktive Nutzer geben wird, die ihre eigenen Daten zumindest mal einsehen oder etwa Impferinnerungen erhalten wollen.

Ein besserer Austausch über Interoperabilität soll zwischen den verschiedenen Akteuren, den Krankenhäusern, Ärzten, Krankenkassen und der Industrie mit "den verschiedenen Arbeitskreisen, die auch beim Interop Council beziehungsweise beim KIG angedockt sind", möglich werden. Eine Hoffnung in Bezug auf Interoperabilität sei auch das Thema KI. Bereits jetzt sind generative Sprachmodelle im Einsatz, die beim Arzt-Patienten-Gespräch mithören, das Gespräch automatisch transkribieren, analysieren und kodieren.

Die Digitalisierung erfordere jedoch immer Investitionen, die zunächst Zeit bis zur Amortisation in Anspruch nähmen. Gleichzeitig fehle das Geld; Ozegowski räumte auf die Frage nach den laufenden Haushaltsberatungen ein, dass sie keinen Geldkoffer dabeihabe. Dazu befragt, wie es – sofern die derzeitige Koalition nicht mehr bestehe – weitergehen soll, antwortete Ozegowski, dass viele Änderungen im Sozialgesetzbuch SGB V verankert seien.

(mack)

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