Einreise in die USA: Deutscher ist nach zwei Monaten in US-Abschiebehaft wieder frei

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Ein seit März in Abschiebehaft sitzender deutscher Staatsbürger ist wieder frei. Warum er trotz gültiger US-Aufenthaltsgenehmigung in Haft kam, ist weiter unklar.

9. Mai 2025, 21:01 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP,

LaGuardia Flughafen New York
In den USA ist ein seit zwei Monaten in Abschiebehaft sitzender deutscher Staatsbürger wieder frei gekommen. © Robert Nickelsberg/​Getty Images

Nach mehr als 60 Tagen in US-Abschiebehaft ist ein deutscher Staatsbürger, der in den USA lebt, wieder frei. Das Auswärtigen Amt in Berlin teilte mit, er sei "aus der Haft entlassen" worden und habe in die USA einreisen können. Der WDR hatte berichtet, der 34-Jährige sei wieder bei seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind. 

Die genauen Hintergründe für die zweimonatige Verhaftung blieben weiter unklar. Der Deutsche lebt seit 2007 in den USA und hat seit 2008 eine gültige eine Green Card – also eine US-Aufenthaltsgenehmigung. Diese soll nach Angaben seiner Familie erst kürzlich verlängert worden sein. Der Elektrotechniker war nach Angaben seines US-Anwalts David Keller am 7. März bei der Ankunft am Flughafen Boston von der US-Grenzschutzbehörde festgehalten worden, als er von einer Europareise zurückkehrte.

Nach Angaben seiner Familie musste er sich nach seiner Verhaftung am Flughafen einer "brutalen Befragung" unterziehen – unter anderem sei er angebrüllt worden und habe sich ausziehen müssen. Er wurde danach in ein Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Rhode Island verlegt, wo er seinem Anwalt zufolge ohne Angaben von Gründen und unter schwierigen Bedingungen festgehalten wurde. In Gewahrsam sei er krank geworden und in eine Klinik gekommen, wo er ans Bett gefesselt worden sei. Die Vorwürfe ließen sich jedoch nicht unabhängig überprüfen.

Auswärtiges Amt reagierte mit Reisehinweisen für die USA

Hintergrund für das Vorgehen der US-Behörden könnte ein altes Drogendelikt sein. Die Befragungen drehten sich seiner Mutter zufolge immer wieder um ein Cannabis-Vergehen von vor knapp zehn Jahren. Das Verfahren sei eingestellt worden.

Vor dem Hintergrund der verschärften Migrationspolitik von US-Präsident Donald Trump hatte der Fall große mediale Aufmerksamkeit erhalten. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, das deutsche Generalkonsulat in Boston habe sich seit der Bekanntgabe des Falls unermüdlich für den Betroffenen eingesetzt und die konsularische Betreuung übernommen.

In den vergangenen Monaten hatte es mehrere weitere Fälle unter anderem mit deutschen Staatsbürgern gegeben, die bei der Einreise in die USA festgenommen wurden. Teilweise wurden die Betroffenen über Tage oder Wochen in Abschiebeanstalten festgehalten. Das Auswärtige Amt hatte deshalb Mitte März seine Reisehinweise für die USA aktualisiert. Darin heißt es seitdem, bei der Ein- und Ausreise könne es "zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung" kommen. Mögliche Gründe seien Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer.

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