
Ebay-Bewertungen: Möglicherweise Material für das KI-Training
Foto:Monika Skolimowska / dpa
Seit Ostermontag gilt bei Ebay eine aktualisierte Datenschutzerklärung. Sie beinhaltet einen neuen Passus zu künstlicher Intelligenz. Das Unternehmen behält sich darin vor, personenbezogene Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu verwenden, »um unsere eigenen KI-Modelle sowie KI-Modelle und -Systeme von Drittanbietern, die wir für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke verwenden, zu trainieren, zu testen, zu validieren und aufeinander abzustimmen.«
Eine entsprechende Information ging bereits im März per E-Mail an die Kundschaft. Darin hieß es allerdings nur, Ebay aktualisiere seine Datenschutzerklärung und beschreibe darin, »wann und wie personenbezogene Daten zur Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Modellen verwendet werden«. Weder wurde in der E-Mail erklärt, um welche Daten es geht oder wofür genau sie verwendet werden, noch wurde auf eine Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen. Vielmehr hieß es am Ende der Nachricht: »Sie brauchen nichts weiter zu tun.«
In der Datenschutzerklärung selbst wird in Abschnitt 4 nach einem Klick auf »Mehr zum Thema« angezeigt, welche personenbezogenen Daten Ebay erhebt. Darunter sind Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Nutzername, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Informationen, die auf Ausweisdokumenten enthalten sind, Selfies, Kreditkarten- und Kontonummern, Transaktionsdetails und Zahlungsformen, Daten zu Geboten, Käufen und Verkäufen, Chatinhalte und Community-Diskussionen sowie »in manchen Fällen: Alter, Geschlecht, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Land des Wohnsitzes, Erwerbsstatus, Familienstand, Interessen und Präferenzen«.
Verbraucherschützer empfehlen den Widerspruch
Ein Widerspruch ist möglich, allerdings weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der Stichtag dafür der 21. April war. Zwar könne man der Verwendung seiner Daten auch danach noch widersprechen – doch »dann könnten schon Informationen über Sie in den Daten-Pool der KI eingeflossen sein, die sich nicht mehr zurückholen lassen«. Ein Widerspruch nach dem 21. April beziehe sich in dem Fall nur auf Informationen, die man ab diesem Zeitpunkt auf Ebays Plattform hinterlassen hat.
Die Verbraucherschützer empfehlen den Widerspruch in jedem Fall und warnen vor Szenarien wie diesem: »Ihr Name wird im Zusammenhang mit einer Insolvenz irgendwo im Internet genannt. Ob es dabei wirklich um Sie oder eine andere Person mit dem gleichen Namen geht, ist zunächst nicht zu erkennen. Die Info verknüpft Ebay mit Ihrem Nutzerprofil. Die Künstliche Intelligenz zieht daraus möglicherweise den Schluss, dass Sie nichts mehr kaufen dürfen und sperrt Sie für Transaktionen.«
Abgewickelt wird der Widerspruch über diese Accounteinstellung . Man muss sich dazu in den eigenen Ebay-Account einloggen und dann den auf »Ja« voreingestellten Schieberegler zur Erlaubnis der Datennutzung auf »Nein« stellen.